München:Verein klagt gegen Aufnahme in Verfassungsschutzbericht

München (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Montag die Klage des Vereins "Midgard" gegen dessen Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht des Freistaats verhandelt. Laut dem Vorsitzenden Richter ist die Aufnahme in den Bericht nur dann möglich, wenn es "verfassungsfeindliche Bestrebungen" gebe, wenn also politisch aktiv auf verfassungsfeindliche Ziele hingearbeitet werde. Die Richter klopften zahlreiche Punkte ab, die für eine rechtsextreme Gesinnung sprechen könnten, darunter die Zielsetzung des Vereins und seines Magazins "Umwelt & Aktiv".

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München (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Montag die Klage des Vereins „Midgard“ gegen dessen Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht des Freistaats verhandelt. Laut dem Vorsitzenden Richter ist die Aufnahme in den Bericht nur dann möglich, wenn es „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ gebe, wenn also politisch aktiv auf verfassungsfeindliche Ziele hingearbeitet werde. Die Richter klopften zahlreiche Punkte ab, die für eine rechtsextreme Gesinnung sprechen könnten, darunter die Zielsetzung des Vereins und seines Magazins „Umwelt & Aktiv“.

Der Freistaat geht davon aus, dass der Verein „unter dem Deckmantel des Umwelt- und Naturschutzes“ unterschwellig rechtsextremistisches Gedankengut einfließen lasse. „Eine Taktik, die wir jetzt öfter sehen“, sagte ein Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz. Eine Mitarbeiterin des Innenministeriums verwies darauf, dass Umwelt und Ökologie im Magazin immer „mit Begriffen wie Heimat und Volk“ gleichgesetzt würden. „Das ist ein zentraler roter Faden.“

Der Anwalt des Vereins wies die Vorwürfe zurück. Die Verknüpfung von Ökologie und Volk sei kein Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit auch nicht extremistisch. Der Verein vertrete einen „allgemeinen konservativen beziehungsweise rechten Ökologiebegriff, der auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht“.

Das Verwaltungsgericht München sah in erster Instanz zwar Anhaltspunkte dafür, dass der Verein verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge, gab der Klage aber trotzdem weitgehend statt. Der VGH betonte dagegen: Sollte die Gesamtschau tatsächlich verfassungsfeindliche Bestrebungen erkennen lassen, sei die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht gerechtfertigt. Die Richter wollen ihr Urteil in den nächsten Tagen bekanntgeben.

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