München:Todkranken Vater am Leben erhalten: Schmerzensgeld für Sohn

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München (dpa/lby) - Weil er einen unheilbar kranken Mann im Endstadium der Demenz immer weiter künstlich am Leben erhielt, soll ein Arzt dem Sohn Schmerzensgeld zahlen. Das Oberlandesgericht München sprach dem Sohn als Alleinerben am Donnerstag 40 000 Euro zu. Er hatte Schmerzensgeld in Höhe von 100 000 Euro und Schadenersatz für Behandlungskosten in Höhe von gut 50 000 Euro geltend gemacht. Der Arzt habe seinen todkranken Vater ohne ausführliche Beratung mit dem Betreuer am Leben erhalten. Die künstliche Ernährung habe das schwere Leiden seines Vaters nur verlängert.

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München (dpa/lby) - Weil er einen unheilbar kranken Mann im Endstadium der Demenz immer weiter künstlich am Leben erhielt, soll ein Arzt dem Sohn Schmerzensgeld zahlen. Das Oberlandesgericht München sprach dem Sohn als Alleinerben am Donnerstag 40 000 Euro zu. Er hatte Schmerzensgeld in Höhe von 100 000 Euro und Schadenersatz für Behandlungskosten in Höhe von gut 50 000 Euro geltend gemacht. Der Arzt habe seinen todkranken Vater ohne ausführliche Beratung mit dem Betreuer am Leben erhalten. Die künstliche Ernährung habe das schwere Leiden seines Vaters nur verlängert.

Der Vater war von 2006 an per Magensonde ernährt worden und 2011 gestorben. Spätestens ein Jahr vor seinem Tod sei die Sonde nicht mehr fachärztlich angemessen gewesen, hatte der Sohn argumentiert. Der Arzt habe hier seine Pflicht verletzt. Er hätte die Fortsetzung der Sondenernährung bei dem dementen Mann oder deren Beendigung mit der Folge eines baldigen Todes besonders gründlich mit dem Betreuer erörtern müssen. Dies sei nicht geschehen.

Das OLG kam zu dem Schluss, die aus dieser Pflichtverletzung resultierende Lebensverlängerung des Patienten könne einen Schaden im Rechtssinn darstellen. Das Landgericht München I hatte zuvor die Klage abgewiesen. Das Landgericht sah zwar ebenfalls eine Pflichtverletzung des Arztes, leitete daraus aber keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz ab.

„Der tragische Fall macht deutlich, wie wichtig eine praxistaugliche Patientenverfügung ist“, teilte dazu Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz mit. „Das hätte Leid erspart und den Prozess überflüssig gemacht.“ Angehörige seien zudem aufgefordert, immer wieder den direkten Kontakt zum Betreuer zu suchen und sich mit ihm abzustimmen.

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