München:Terror-Prozess in München könnte ausgesetzt werden

München (dpa/lby) - Der Münchner Prozess gegen einen mutmaßlichen Islamisten, der einen Bombenanschlag auf Mitarbeiter des Bundesverfassungsschutzes geplant haben soll, könnte ausgesetzt werden. Die Verteidigung stellte am Mittwoch, dem letzten der vorgesehenen Prozesstage, vor dem Landgericht München I weitere Anträge. Der Richter kündigte daraufhin eine Unterbrechung des Prozesses an, die Konsequenzen haben könnte: "Es droht mit hoher Wahrscheinlichkeit die Aussetzung des Verfahrens." In diesem Fall müsste der Prozess noch einmal neu beginnen.

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München (dpa/lby) - Der Münchner Prozess gegen einen mutmaßlichen Islamisten, der einen Bombenanschlag auf Mitarbeiter des Bundesverfassungsschutzes geplant haben soll, könnte ausgesetzt werden. Die Verteidigung stellte am Mittwoch, dem letzten der vorgesehenen Prozesstage, vor dem Landgericht München I weitere Anträge. Der Richter kündigte daraufhin eine Unterbrechung des Prozesses an, die Konsequenzen haben könnte: „Es droht mit hoher Wahrscheinlichkeit die Aussetzung des Verfahrens.“ In diesem Fall müsste der Prozess noch einmal neu beginnen.

Der Anwalt hatte beantragt, weitere Zeugen zu laden. Dabei sticht ein prominenter Name heraus: Hans-Georg Maaßen, der umstrittene Ex-Präsident des Bundesverfassungsschutzes. Hintergrund ist, dass die Ermittlungen nach einem Hinweis seiner Behörde ins Rollen kamen, wonach der Angeklagte in einem Internet-Chat geäußert habe, Mitarbeiter des Bundesverfassungsschutzes umbringen zu wollen.

Davon gibt es aber weder einen Screenshot, noch wurde im Prozess klar, welcher Mitarbeiter das Posting gelesen hat, in welcher Sprache gechattet wurde und wie der Zusammenhang war. Da sich auch die Anklage zu großen Stücken auf diese Äußerung stützt, soll Maaßen als damaliger Behördenchef nach dem Willen der Verteidigung dazu befragt werden.

Der 28 Jahre alte Münchner ist wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt. Allerdings deutete der Richter bereits an, das es höchstens eine Verurteilung wegen versuchten Bombenbaus geben könnte.

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