München:Streit um Anti-Falten-Werbung endet ohne Urteil

München (dpa/lby) - Ein Rechtsstreit um angeblich unzulässige Werbung für ein Anti-Falten-Mittel vor dem Münchner Oberlandesgericht ist vorerst ohne Urteil geendet. Ein Hersteller von Trinkampullen zog am Donnerstag seine Berufung gegen eine einstweilige Verfügung des Münchner Landgerichts zurück. Danach war ihm verboten, mit Aussagen wie "... reduziert nachweislich Falten" für sein Produkt zu werben. Geklagt hatte der in Berlin ansässige Verband Sozialer Wettbewerb, weil die Reklame unlautere Gesundheitsversprechen enthalte. Der Anwalt der Firma kündigte an, den Streit als Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht verhandeln zu lassen.

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München (dpa/lby) - Ein Rechtsstreit um angeblich unzulässige Werbung für ein Anti-Falten-Mittel vor dem Münchner Oberlandesgericht ist vorerst ohne Urteil geendet. Ein Hersteller von Trinkampullen zog am Donnerstag seine Berufung gegen eine einstweilige Verfügung des Münchner Landgerichts zurück. Danach war ihm verboten, mit Aussagen wie „... reduziert nachweislich Falten“ für sein Produkt zu werben. Geklagt hatte der in Berlin ansässige Verband Sozialer Wettbewerb, weil die Reklame unlautere Gesundheitsversprechen enthalte. Der Anwalt der Firma kündigte an, den Streit als Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht verhandeln zu lassen.

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