München:Sieben Jahre Haft für Amoklauf-Waffenbeschaffer gefordert

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München (dpa/lby) - Im Prozess gegen den Waffenlieferanten des Münchner Amokläufers hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten gefordert. Sie wirft dem Angeklagten fahrlässige Tötung in neun Fällen, fahrlässige Körperverletzung in fünf Fällen und illegalen Waffenhandel vor. Der 33-Jährige habe zwar nichts von dem geplanten Amoklauf gewusst, die Tat sei nach dem Verkauf der Schusswaffe und Hunderten Schuss Munition aber vorhersehbar gewesen, erklärte der Staatsanwalt Florian Weinzierl am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Landgericht München I. Der Amoklauf wäre ohne den Waffenverkauf nicht möglich gewesen.

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München (dpa/lby) - Im Prozess gegen den Waffenlieferanten des Münchner Amokläufers hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten gefordert. Sie wirft dem Angeklagten fahrlässige Tötung in neun Fällen, fahrlässige Körperverletzung in fünf Fällen und illegalen Waffenhandel vor. Der 33-Jährige habe zwar nichts von dem geplanten Amoklauf gewusst, die Tat sei nach dem Verkauf der Schusswaffe und Hunderten Schuss Munition aber vorhersehbar gewesen, erklärte der Staatsanwalt Florian Weinzierl am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Landgericht München I. Der Amoklauf wäre ohne den Waffenverkauf nicht möglich gewesen.

Schon zum Prozessbeginn im August hatte Philipp K. zugegeben, dass er die Waffe verkauft hatte, mit der der 18-jährige David S. am 22. Juli 2016 neun Menschen und sich selbst tötete. Angeklagter und Amokläufer fanden über das Darknet zueinander, einem verborgenen Teil des Internets, der illegale Geschäfte möglich macht. Bei der Bluttat wurden vor allem junge Menschen mit Migrationshintergrund erschossen.

Die Forderung der Staatsanwaltschaft setzt sich aus den unterschiedlichen Anklagepunkten zusammen. Für den Verkauf der Waffe, einer Glock 17, und mehr als 450 Schuss Munition sowie die fahrlässige Tötung und Körperverletzung plädierte die Anklagebehörde auf vier Jahre und sechs Monate Haft. Der Rest der Strafforderung bezieht sich auf zahlreiche weitere Verstöße gegen das Waffengesetz.

Besonders schwer gewichtete die Anklage den geplanten Verkauf einer Waffe nach dem Amoklauf an zwei verdeckte Ermittler, die Philipp K. im August 2016 im hessischen Marburg überführten. Zu diesem Zeitpunkt habe der Angeklagte schon von der Münchner Bluttat seines Kunden gewusst, wie mehrere Zeugen berichteten. Staatsanwalt Florian Weinzierl bezeichnete dieses Verhalten als „unfassbar“ und „kaltschnäuzig“.

Strafmildernd dagegen wirkte sich unter anderem der Verlauf des Verfahrens aus, bei dem es immer wieder zu Anfeindungen gegen den Angeklagten - aber auch die Staatsanwaltschaft - vonseiten der Angehörigen der Opfer kam. Außerdem sei der Prozess durch eine Flut von Beweisanträgen der Nebenklage unnötig in die Länge gezogen worden, betonte Staatsanwalt Weinzierl. Auch eine enorme Medienpräsenz des Falls habe die Strafzumessung um insgesamt vier Monate reduziert.

Ein Angehöriger eines der Opfer nannte die Forderung der Anklage lächerlich. „Aber egal, was man ihm gibt, ich werde nie zufrieden sein“, sagte Hasan Leyla nach der Verhandlung der Deutschen Presse-Agentur. Eine der Angehörigen verließ die Verhandlung vorzeitig mit dem Satz: „Das halte ich nicht aus“. Familien der Opfer werfen Philipp K., der mit David S. eine rechte Gesinnung teilte, Mitwisserschaft vor.

Eigentlich sollte der Prozess noch einige Wochen dauern, aber am Mittwoch entschied der Richter überraschend, dass die Beweisaufnahme nun abgeschlossen ist. Der Prozess soll am Montag mit dem Plädoyer der Nebenklage fortgesetzt werden.

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