München:Rechtsstreit um Bonbon-Verpackungen geht weiter

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München (dpa/lby) - Der Streit zweier Süßwarenfirmen um Bonbonverpackungen mit der Marke "Alpenbauer" geht weiter: Nach einer Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts will die Beklagte, die Firma Bavarian Sweets, den Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) bringen. "Wir haben eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingereicht", sagte Rechtsanwalt Alex Weissschuh der Deutschen Presse-Agentur in München. Damit wolle er erreichen, dass die Entscheidung des OLG aufgehoben wird. Das Gericht hatte der Firma verboten, Verpackungen mit Rautenmuster in Verbindung mit dem "Alpenbauer"-Schriftzug und der dazugehörigen Bergkette zu verwenden.

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München (dpa/lby) - Der Streit zweier Süßwarenfirmen um Bonbonverpackungen mit der Marke „Alpenbauer“ geht weiter: Nach einer Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts will die Beklagte, die Firma Bavarian Sweets, den Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) bringen. „Wir haben eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingereicht“, sagte Rechtsanwalt Alex Weissschuh der Deutschen Presse-Agentur in München. Damit wolle er erreichen, dass die Entscheidung des OLG aufgehoben wird. Das Gericht hatte der Firma verboten, Verpackungen mit Rautenmuster in Verbindung mit dem „Alpenbauer“-Schriftzug und der dazugehörigen Bergkette zu verwenden.

Die Klägerin, die bayerische Süßwarenherstellerin Wiedenbauer, wirft der Gegenseite vor, unrechtmäßig mit dem Freistaat zu werben. Die hat ihren Sitz zwar auch in Bayern, lässt aber im Raum Wien produzieren. Der BGH muss in den nächsten Monaten entscheiden, ob die Revision zulässig ist. Wenn das der Fall ist, wird in Karlsruhe verhandelt.

Vor dem OLG war der Streit Anfang des Jahres gleich in zwei Verfahren verhandelt worden: Im ersten ging es um ein weiß-blaues Rautenmuster auf den Verpackungen und die Banderole mit der Aufschrift „Bayerische Bonbonlutschkultur“, im zweiten um Verpackungen mit Rautenmuster unterschiedlicher Farbkombination und lediglich der Aufschrift „Bonbonlutschkultur“.

Der Senat entschied zugunsten der Klägerseite. Im ersten Fall bestätigte das OLG ein früheres Urteil des Landgerichts. Es sei denkbar, dass die Beklagte mit der Aufmachung ihrer Bonbons potenzielle Kunden der Konkurrenz zu sich umgelenkt hat. Die Beklagte nahm daraufhin die Berufung zurück. Sie muss nun Auskunft etwa über ihre Umsätze und Lieferanten geben, damit die Gegenseite einen Schadenersatz beziffern kann. Die strittige Werbung hatte sie bereits nach dem Urteil in erster Instanz eingestellt.

Im zweiten Fall änderte der Senat das Urteil des Landgerichts teilweise und verbot es der Beklagten, die strittige Verpackung zu verwenden. „Lebens- und Nahrungsmittel werden vom Verbraucher hochgradig mit den Orten ihrer Herstellung und den geografischen Besonderheiten einer Region verbunden“, hatte der Anwalt der Klägerseite, Christian Donle, zuvor argumentiert.

Gegen diese Entscheidung will sich die Beklagte nun vor dem BGH wehren. Mit Blick auf den Namen „Alpenbauer“ sagte Rechtsanwalt Weissschuh: Es handelt sich um keine geografische Angabe, sondern um eine reine Fantasiebezeichnung. Dem Kunden werde nicht suggeriert, dass die Bonbons in Bayern produziert werden - deshalb werde auch keine Kundenerwartung enttäuscht.

Die Bavarian Sweets hat nach Angaben von Walter Wenisch, Mitglied der Geschäftsleitung, mittlerweile Aufkleber auf den Verpackungen angebracht - Hergestellt in Wien -, damit es für Verbraucher keine Irreführung gibt. Zudem sei auf neuen Verpackungen das Berg-Motiv entfernt worden. Trotzdem hat er kein Verständnis für die Kritik. „Es gibt so viele Beispiele von großen Unternehmen auf dem Markt, die überhaupt nichts mit den Alpen zu tun haben“, sagte er.

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