München:Polizist verletzt seinen Chef beim Einsatztraining

München (dpa/lby) - Weil er seinen Chef bei einem Einsatztraining mit einem explosiven Gegenstand verletzte, ist ein Münchner Bundespolizist zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richterin am Amtsgericht München hatte der 39-Jährige den Gegenstand in einen Raum geworfen, in dem sich der Übungsleiter aufhielt. Es habe sich um keinen gezielten Angriff gehandelt, jedoch habe der Mann die möglichen Folgen in Kauf genommen, erklärte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Der Vorgesetzte habe ein Hämatom sowie Abschürfungen am Oberschenkel erlitten. Zuvor berichtete der "Münchner Merkur" darüber.

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München (dpa/lby) - Weil er seinen Chef bei einem Einsatztraining mit einem explosiven Gegenstand verletzte, ist ein Münchner Bundespolizist zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richterin am Amtsgericht München hatte der 39-Jährige den Gegenstand in einen Raum geworfen, in dem sich der Übungsleiter aufhielt. Es habe sich um keinen gezielten Angriff gehandelt, jedoch habe der Mann die möglichen Folgen in Kauf genommen, erklärte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Der Vorgesetzte habe ein Hämatom sowie Abschürfungen am Oberschenkel erlitten. Zuvor berichtete der „Münchner Merkur“ darüber.

Die Staatsanwaltschaft München I hatte im Dezember Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Der Polizist habe beim Polizeitraining im März 2017 einen Böller geworfen, den er selbst zuvor „umgebaut“ hatte. Er habe die Trainingssituation „realistischer“ machen wollen, teilte die Behörde auf Anfrage mit. Der Mann habe seinen Vorgesetzten nicht verletzen wollen - die beiden hätten ein gutes persönliches Verhältnis zueinander. Der Polizist entschuldigte sich direkt nach dem Vorfall bei seinem Chef.

Der Gerichtssprecher nannte keine Details zu dem explosiven Gegenstand. Auch auf das Motiv des 39-Jährigen ging er nicht näher ein. Die Verhandlung am Mittwoch fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Bundespolizei hatte bereits vor dem Prozess ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das bis zum Abschluss des Strafverfahrens ruhte. „Da nun das Urteil vorliegt, wird das Disziplinarverfahren wiederaufgenommen und der Sachverhalt - basierend auf den Erkenntnissen des Gerichts - dienstrechtlich konsequent aufgeklärt“, teilte Bundespolizei-Sprecher Thomas Borowik mit. Bei dem Vorfall handele es sich „um einen bedauerlichen Einzelfall“.

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