München:OLG hält Haselnuss-Dessert nicht für irreführend

München (dpa/lby) - Der Pudding "Grand Desserts - Double Nut" der Molkerei Ehrmann darf nach einer Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) so heißen - Verbraucher würden nicht in die Irre geführt. Genau das findet aber der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände und war deshalb vor Gericht gezogen.

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München (dpa/lby) - Der Pudding „Grand Desserts - Double Nut“ der Molkerei Ehrmann darf nach einer Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) so heißen - Verbraucher würden nicht in die Irre geführt. Genau das findet aber der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände und war deshalb vor Gericht gezogen.

Das Dessert besteht laut Hersteller aus Haselnusscreme mit Haselnusssahne oben drauf. Auf dem Deckel steht: „Double Nut mit Levantiner Haselnüssen“ - bebildert mit mehreren dieser Früchte. Im Gesamtinhalt von 200 Gramm weist das Produkt dann 0,5 Prozent Haselnüsse auf. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass der Kunde beim Anblick der Verpackung den Eindruck gewinne, dass der Pudding einen höheren Anteil an Levantiner Haselnüssen beinhalte.

Das Landgericht Memmingen sah das nicht so und hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Am Donnerstag folgte das OLG dieser Ansicht und wies die Berufung der Verbraucherschützer zurück. Deren Anwalt will nun eine höchstrichterliche Entscheidung erreichen.

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