München:Feuer-Prozess: Staatsanwaltschaft geht nicht in Revision

München (dpa/lby) - Drei Menschen sterben bei einem Brand, die Staatsanwaltschaft klagt einen 44-Jährigen wegen Mordes an und fordert lebenslänglich. Das Gericht sprach den Angeklagten vergangene Woche frei. Die Staatsanwaltschaft München gab am Freitag bekannt, dass sie nach Abwägung der Indizien und der Urteilsbegründung keine Revision gegen das Urteil einlegen wird.

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München (dpa/lby) - Drei Menschen sterben bei einem Brand, die Staatsanwaltschaft klagt einen 44-Jährigen wegen Mordes an und fordert lebenslänglich. Das Gericht sprach den Angeklagten vergangene Woche frei. Die Staatsanwaltschaft München gab am Freitag bekannt, dass sie nach Abwägung der Indizien und der Urteilsbegründung keine Revision gegen das Urteil einlegen wird.

Bei dem Feuer in einem Münchner Mietshaus waren im November 2016 ein 37-Jähriger und seine 9 und 16 Jahre alten Töchter ums Leben gekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Indizienprozess lebenslange Haft gefordert, obwohl handfeste Beweise fehlten und der Angeklagte die Tat bestritt.

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