Prozesse:Mieter durfte im Stehen pinkeln - Berufung aussichtslos

Stehpinkler können vorsichtig aufatmen: Wenn in ihrer Mietwohnung die Böden unter ihrem Verhalten leiden, müssen sie dafür allenfalls im Ausnahmefall aufkommen. (Foto: Martin Gerten/Archiv)

Düsseldorf (dpa) - Stehpinkler können vorsichtig aufatmen: Wenn in ihrer Mietwohnung die Böden unter ihrem Verhalten leiden, müssen sie dafür allenfalls im Ausnahmefall aufkommen.

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Düsseldorf (dpa) - Stehpinkler können vorsichtig aufatmen: Wenn in ihrer Mietwohnung die Böden unter ihrem Verhalten leiden, müssen sie dafür allenfalls im Ausnahmefall aufkommen.

Das hat das Düsseldorfer Landgericht in einer vorläufigen Bewertung kundgetan und einer Vermieterin keine Aussicht auf Erfolg ihrer Berufung bescheinigt.

Auch wenn in der vermieteten Wohnung die Marmorböden in Bad und Gäste-WC durch Urinspritzer stumpf geworden seien, sei dies „keine schuldhafte Beschädigung der Mietsache“. 

Die Sachlage wäre möglicherweise anders zu bewerten, wenn der Vermieter auf die besondere Empfindlichkeit des Bodens hingewiesen und Vorgaben zur Pflege gemacht hätte, sagte die Vorsitzende Richterin Silvia Geisel. Das Urteil soll in dem Fall am 12. November verkündet werden.

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