Mainz:Verwaltungsgericht verhandelt über Mittelrheinbrücke

Koblenz (dpa/lrs) - Das Verwaltungsgericht Koblenz hat am Dienstag über ein Detail im jahrelangen Streit um die geplante Mittelrheinbrücke verhandelt. Es ging darum, ob unter anderem das Raumordnungsverfahren dazu auf die Tagesordnung des Rhein-Hunsrück-Kreistags kommen darf. Marlon Bröhr (CDU) betonte als beklagter Landrat laut einem Gerichtssprecher in der mündlichen Verhandlung erneut, das sei nicht möglich. Der Kreistag dürfe nicht über Planung und Bau einer Rheinbrücke beim Loreley-Felsen abstimmen. Dies sei Aufgabe des Landes Rheinland-Pfalz.

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Koblenz (dpa/lrs) - Das Verwaltungsgericht Koblenz hat am Dienstag über ein Detail im jahrelangen Streit um die geplante Mittelrheinbrücke verhandelt. Es ging darum, ob unter anderem das Raumordnungsverfahren dazu auf die Tagesordnung des Rhein-Hunsrück-Kreistags kommen darf. Marlon Bröhr (CDU) betonte als beklagter Landrat laut einem Gerichtssprecher in der mündlichen Verhandlung erneut, das sei nicht möglich. Der Kreistag dürfe nicht über Planung und Bau einer Rheinbrücke beim Loreley-Felsen abstimmen. Dies sei Aufgabe des Landes Rheinland-Pfalz

Die Kreistagsfraktionen von SPD, FWG und FDP hatten gegen Bröhrs Haltung geklagt. Diese sei rechtswidrig. Der CDU-Landrat und Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) streiten seit längerem um die Einstufung des Brückenprojekts zwischen St. Goar und St. Goarshausen. Wissing plant die Brücke als Kreisstraße und bietet Landeszuschüsse. Bröhr sieht sie als Landesstraße, um den Kreis nicht finanziell zu überfordern. Das Verwaltungsgericht Koblenz will seine Entscheidung in dem Kommunalverfassungsstreit bald beiden Seiten schriftlich zustellen.

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