Mainz:AfD-Klage: Urteil soll schriftlich zugestellt werden

Koblenz (dpa/lrs) - Im Rechtsstreit der rheinland-pfälzischen AfD-Fraktion gegen die neue Geschäftsordnung des Landtags will der Verfassungsgerichtshof (VGH) sein Urteil schriftlich zustellen. Das sagte VGH-Präsident Lars Brocker am Dienstag in Koblenz am Schluss einer dreistündigen mündlichen Verhandlung. Es ging um die aus AfD-Sicht ungerechte Besetzung in den Landtagsausschüssen in Mainz.

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Koblenz (dpa/lrs) - Im Rechtsstreit der rheinland-pfälzischen AfD-Fraktion gegen die neue Geschäftsordnung des Landtags will der Verfassungsgerichtshof (VGH) sein Urteil schriftlich zustellen. Das sagte VGH-Präsident Lars Brocker am Dienstag in Koblenz am Schluss einer dreistündigen mündlichen Verhandlung. Es ging um die aus AfD-Sicht ungerechte Besetzung in den Landtagsausschüssen in Mainz.

Der AfD-Prozessvertreter und Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim argumentierte, eine Fraktion, die doppelt so groß sei wie die FDP- und die Grünen-Fraktion zusammen, müsse in den Ausschüssen auch doppelt so viele Sitze haben. Diese Fachausschüsse hätten mit der jetzigen Geschäftsordnung 12 statt wie früher 13 Mitglieder, die AfD habe damit, genauso wie FDP und Grüne, nur einen Sitz. Nach einem von der AfD geforderten anderen Berechnungsverfahren hätte sie dagegen zwei Sitze.

Die AfD hat 14 Abgeordnete im Landtag. FDP und Grüne kommen zusammen auf 13 Abgeordnete. Die Fraktionen von SPD, FDP, Grünen und CDU hatten 2017 für eine geänderte Geschäftsordnung mit einem neuen Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse gestimmt. Von Arnim sieht darin nur den Sinn, verfassungswidrig die AfD kleinzuhalten.

Der Leiter des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags, Paul Glauben, widersprach. Es sei angesichts von nun sogar fünf Fraktionen im Landtag unter anderem um Fragen der effektiven Organisation des Parlamentsbetriebs gegangen. Das Gebot der Spiegelbildlichkeit bleibe gewahrt, wonach die Ausschüsse verkleinerte Abbilder des Parlaments sein müssten. Die Verfassung gewähre jeder Fraktion das Recht auf mindestens ein Mitglied. Das schriftliche Urteil wird in mehreren Wochen erwartet.

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