Prozesse - Lübeck:Raubmord an Lübecker Rentnerin: Lebenslange Haft

Lübeck (dpa/lno) - Für den Raubmord an einer Lübecker Rentnerin muss ein 48-Jähriger lebenslang in Haft. Zu dieser Strafe verurteilte das Lübecker Landgericht am Mittwoch den Angeklagten wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge. Zur Frage der von der Staatsanwaltschaft geforderten Sicherungsverwahrung wollte sich das Gericht im weiteren Verlauf der Urteilsbegründung äußern. Die große Strafkammer folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwältin. Sie sah es als erwiesen an, dass der Mann die 85 Jahre alte Rentnerin erstickt hatte, weil sie ihn bei einem Einbruch in ihr Haus in Lübeck überraschte.

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Lübeck (dpa/lno) - Für den Raubmord an einer Lübecker Rentnerin muss ein 48-Jähriger lebenslang in Haft. Zu dieser Strafe verurteilte das Lübecker Landgericht am Mittwoch den Angeklagten wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge. Zur Frage der von der Staatsanwaltschaft geforderten Sicherungsverwahrung wollte sich das Gericht im weiteren Verlauf der Urteilsbegründung äußern. Die große Strafkammer folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwältin. Sie sah es als erwiesen an, dass der Mann die 85 Jahre alte Rentnerin erstickt hatte, weil sie ihn bei einem Einbruch in ihr Haus in Lübeck überraschte.

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