Leipzig:Sicherungsverwahrung für Kindermörder wird erneut geprüft

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Leipzig/Potsdam (dpa/bb) - Der Mörder der beiden Jungen Elias (6) und Mohamed (4) kommt möglicherweise doch in Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch, dass das Landgericht Potsdam die Gefährlichkeit des Mannes aus dem brandenburgischen Niedergörsdorf erneut prüfen muss. Die grundsätzlich unbefristete Sicherungsverwahrung ist das schärfste Mittel, um die Gesellschaft vor besonderes gefährlichen Straftätern zu schützen.

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Leipzig/Potsdam (dpa/bb) - Der Mörder der beiden Jungen Elias (6) und Mohamed (4) kommt möglicherweise doch in Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch, dass das Landgericht Potsdam die Gefährlichkeit des Mannes aus dem brandenburgischen Niedergörsdorf erneut prüfen muss. Die grundsätzlich unbefristete Sicherungsverwahrung ist das schärfste Mittel, um die Gesellschaft vor besonderes gefährlichen Straftätern zu schützen.

Silvio S. hatte Elias und Mohamed im Sommer und im Herbst 2015 angelockt, missbraucht und getötet. Ende Oktober 2015 wurde der damals 32-Jährige gefasst. Die Potsdamer Richter hatten Silvio S. im vergangenen Sommer wegen Mordes und Kindermissbrauchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung erschwert. Die Sicherungsverwahrung lehnten sie jedoch ab. Ein Gutachter hatte Silvio S. keinen Hang zur Begehung weiterer schwerer Straftaten bescheinigt.

Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, der der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig nun folgte. Das Potsdamer Gericht habe Fehler bei der Gesamtwürdigung gemacht, sagte der Vorsitzende Richter. Weder habe es die rasche Folge der beiden Morde ausreichend gewichtet, noch die menschenverachtende Weise, in der die Taten begangen wurden.

Nach der Entscheidung des BGH muss eine andere Kammer des Potsdamer Landgerichts nun erneut prüfen, ob bei Silvios S. nicht doch ein Hang zur Begehung weiterer schwerer Straftaten vorliegt. Im übrigen bleibt die Verurteilung zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld bestehen. Der BGH hatte eine Revision von Silvio S. gegen das Urteil bereits im April abgewiesen.

„Der BGH hat bemängelt, dass das Landgericht sich in seiner schriftlichen Urteilsbegründung nicht ausreichend mit der Frage der Sicherungsverwahrung auseinandergesetzt hat“, sagte der Verteidiger von Silvio S., Mathias Noll, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Der Verteidiger hatte dem BGH die Frage vorgelegt, ob nach einer Verurteilung zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld, die zusätzliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung juristisch möglich ist. „Dies hat der BGH mit seiner Entscheidung bejaht.“ Bislang sei dies rechtlich umstritten gewesen, meinte Noll.

Der sozial isolierte Silvio S. hatte im Juli 2015 zunächst den sechsjährigen Elias in Potsdam von einem Spielplatz gelockt und später in seiner Wohnung im Elternhaus missbraucht und getötet. Wochenlang hatten hunderte Anwohner und die Polizei in dem Plattenbauviertel Schlaatz vergeblich nach dem Jungen gesucht. Anfang Oktober wurde das Flüchtlingskind Mohamed vor dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) entführt und ebenfalls in der Wohnung von Silvio S. missbraucht und umgebracht. Die Ermittler hatten den Mann nach einem Hinweis von seiner eigenen Mutter dann Ende Oktober gefasst.

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