Leipzig:Bundesgericht entscheidet über Algenzusätze in Bio-Sojadrink

Leipzig (dpa) - Darf eine calciumhaltige Alge in einen Sojadrink gemischt werden und ist das dann noch "Bio"? Über diese Frage verhandelt an diesem Donnerstag (ab 10.00 Uhr) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es geht um die Klage eines Herstellers von Soja- und Reisgetränken aus Nordrhein-Westfalen. Seinem als "Bio" gekennzeichneten Sojadrink ist die calciumhaltige Alge Lithothamnium calcareum zugesetzt. Aus Sicht des Landes ist das bei Bio-Produkten allerdings unzulässig.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Leipzig (dpa) - Darf eine calciumhaltige Alge in einen Sojadrink gemischt werden und ist das dann noch „Bio“? Über diese Frage verhandelt an diesem Donnerstag (ab 10.00 Uhr) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es geht um die Klage eines Herstellers von Soja- und Reisgetränken aus Nordrhein-Westfalen. Seinem als „Bio“ gekennzeichneten Sojadrink ist die calciumhaltige Alge Lithothamnium calcareum zugesetzt. Aus Sicht des Landes ist das bei Bio-Produkten allerdings unzulässig.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Klage des Herstellers, den Drink weiter mit „Bio“-Kennzeichnung verkaufen zu dürfen, zurückgewiesen. Algen dürften zwar verwendet werden - allerdings nur Speisealgen. Bei dem fraglichen Zusatz handele es sich um nicht verzehrbare, verkalkte Teile einer Alge - und damit um einen Mineralstoff. Deren Zugabe sei in Bio-Produkten nicht erlaubt.

Die Leipziger Richter müssen über die Revision gegen dieses Urteil entscheiden. Mit einem Urteil wird im Laufe des Donnerstags gerechnet.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: