Leipzig:BUND darf gegen Fristverlängerung für Mastanlage klagen

Ein Richterhammer liegt auf dem Richtertisch. (Foto: Uli Deck/dpa)

Im Streit um eine Hühnermastanlage im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag das Klagerecht von...

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Leipzig (dpa/sa) - Im Streit um eine Hühnermastanlage im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag das Klagerecht von Umweltverbänden gestärkt. Diese könnten Entscheidungen zum Immissionsschutz vor Gericht anfechten, mit denen die Frist zur Einrichtung oder Inbetriebnahme einer Anlage verlängert wird, urteilten die obersten Verwaltungsrichter (Az.: BVerwG 7 C 28.18). Die Sache wurde an das Oberverwaltungsgericht Magdeburg zurückverwiesen.

Der BUND hatte sich gegen die Erweiterung der Mastanlage von 39 900 auf 173 200 Tierplätze gewandt. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Genehmigung dafür für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Der Betreiber der Anlage wollte eine noch fehlende Prüfung nachreichen. Die Frist dafür war zwei Mal verlängert worden. Dagegen waren die Umweltschützer vorgegangen und setzten sich durch.

Der Vorsitzende des BUND Sachsen-Anhalt, Ralf Meyer, begrüßte die Entscheidung. „Bisher wurden Fristverlängerungen häufig quasi automatisch erteilt. Das hat jetzt ein Ende: Künftig können wir die Ämter zwingen, die Einhaltung umweltschützender Vorschriften auch bei solchen Entscheidungen zu prüfen“, erklärte er. Der Umweltschutz gewinne dadurch erheblich an Bedeutung.

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