Prozesse - Köln:Revisionsprozess zu Vorfall bei CSD: Beleidigung straffrei

Deutschland
Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Köln (dpa/lnw) - Rund dreieinhalb Jahre nach einer Auseinandersetzung zwischen der Polizei und einem Mann am Rande des Kölner Christopher Street Days (CSD) hat das Oberlandesgericht in dem Fall eine Entscheidung getroffen: Es befand den 29-Jährigen am Dienstag wegen Beleidigung gegen Polizeibeamte für schuldig. Dennoch ging der Mann straffrei aus. "Dieser Beleidigungsschuldspruch ist marginal", sagte der Vorsitzende Richter.

Hintergrund der Verhandlung war ein Fall, der bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Der 29-Jährige war angeklagt worden, am Rande des CSD im Juli 2016 Polizisten beleidigt und geschlagen zu haben. Vor dem Kölner Amtsgericht und in der Berufung vor dem Landgericht wurde er aber freigesprochen. Beide Instanzen sprachen stattdessen von Polizeigewalt, der der Angeklagte zum Opfer gefallen sei. In einer bewegenden Urteilsbegründung im April 2019 hatte sich der Berufungsrichter an den Angeklagten gewandt und gesagt, er schäme sich für das Verhalten der Polizisten.

Laut Berufungsurteil hatte der Angeklagte einen Beamten unter anderem als "Nazi" beleidigt, nachdem dieser ihn als "dumme Schwuchtel" bezeichnet hatte. Das OLG stellte die Beleidigung zwar fest, entschied aber: "Wird eine Beleidigung auf der Stelle erwidert, dann kann das Gericht auf Straffreiheit entscheiden." Die Revisionen hinsichtlich der Freisprüche wegen Widerstands und versuchter Körperverletzung wurden zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Revision beantragt.

Das OLG machte während der Urteilsverkündung deutlich, dass die Strafverfolgung der an dem Vorfall beteiligten Polizisten durch die Staatsanwaltschaft jetzt "zeitnah zu erfolgen" habe. Laut der Anklagevertreterin dauern die Ermittlungen noch an.

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