Prozesse:Klage gegen Bundesrepublik: US-Drohnenopfer unterliegen vor Gericht

Köln (dpa) - Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, den USA die Nutzung des US-Stützpunktes Ramstein für den Einsatz von Kampfdrohnen im Jemen zu verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Geklagt hatten drei Jemeniten, die bei einem Drohnenangriff zwei Verwandte verloren hatten und sich selbst in Lebensgefahr sehen. Ihrer Auffassung nach leiten die USA die Daten für die Drohnensteuerung über Ramstein weiter. Das Gericht wies die Klage ab. Der Anwalt der Kläger kündigte an, in Berufung zu gehen.

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Köln (dpa) - Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, den USA die Nutzung des US-Stützpunktes Ramstein für den Einsatz von Kampfdrohnen im Jemen zu verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Geklagt hatten drei Jemeniten, die bei einem Drohnenangriff zwei Verwandte verloren hatten und sich selbst in Lebensgefahr sehen. Ihrer Auffassung nach leiten die USA die Daten für die Drohnensteuerung über Ramstein weiter. Das Gericht wies die Klage ab. Der Anwalt der Kläger kündigte an, in Berufung zu gehen.

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