Kassel:Beamtenbesoldung in Hessen verstößt gegen das Grundgesetz

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Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Die Beamtenbesoldung in Hessen ist zu niedrig und verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Dienstag...

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Kassel/Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Beamtenbesoldung in Hessen ist zu niedrig und verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Dienstag festgestellt. Nach Überzeugung des zuständigen 1. Senats wurden die Beamtinnen und Beamten von 2013 bis 2020 nicht ausreichend bezahlt. Die Bezüge entsprächen in diesem Zeitraum nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, teilte das Gericht am Dienstag in Kassel mit. Daher werde das Verfahren nun dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Geklagt hatte ein Justizwachtmeister. Er hatte sich, unterstützt vom Deutschen Beamtenbund (dbb) in Hessen, gegen die ihm von Juli 2016 bis zum Jahr 2020 gewährten Bezüge der Besoldungsgruppe A6 gewendet. Diese seien verfassungswidrig zu niedrig, da sie nicht den gesetzlich erforderlichen Mindestabstand von 15 Prozent zur Grundsicherung für Arbeitssuchende aufwiesen. In der Vorinstanz beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hatte die Klage keinen Erfolg.

Der VGH stellte nun fest, dass nicht nur die Bezüge in der verhandelten Besoldungsgruppe gegen das Grundgesetz verstoßen, sondern der erforderliche Mindestabstand in den Jahren 2013 bis 2020 „bis zur Besoldungsgruppe A9, teilweise auch bis zur Besoldungsgruppe A10“ nicht eingehalten wurde. Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung dafür gebe es nicht, führte der Senat aus.

Besonders deutlich sei der Verstoß bei der Besoldungsgruppe A5 geworden. Den Berechnungen des VGH zufolge hätten die Bezüge im Jahr 2020 dort sogar 9,3 Prozent unter dem Grundsicherungsniveau gelegen, erläuterte der Vorsitzende Richter. „Wir haben dieses Ergebnis mit einiger Verwunderung gesehen“, betonte er.

Betroffen von dem Defizit sind laut VGH nicht nur Angehörige der Besoldungsgruppe A. Auch die nach der Besoldungsgruppe W2 erfolgenden Bezüge von Professorinnen und Professoren würden erfasst, da diese sich an der A-Besoldung orientiert. Das hatten die Kasseler Richter in einem vorangegangenen Verfahren festgestellt.

Verbindlich entscheiden muss nun das Bundesverfassungsgericht. Denn die Beamtenbesoldung ist durch ein Parlamentsgesetz festgelegt. Nur die Karlsruher Richter sind dafür zuständig, über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu entscheiden. Die Kasseler Richter seien davon überzeugt, dass die Regelungen in Hessen unvereinbar mit dem Grundgesetz seien, erläuterte der Pressesprecher des VGH. Das Bundesverfassungsgericht werde deren Beschluss nun prüfen. Mit einem Urteil sei üblicherweise erst in zwei bis drei Jahren zu rechnen.

„Wir freuen uns sehr über die heutige Entscheidung“, sagte der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, nach der mündlichen Verhandlung. Nun sei es die Aufgabe der Landesregierung, dieses Urteil in eine Besoldungsstruktur umzumünzen, die dem Begriff verfassungskonform entspreche. „Und zwar mit deutlichen Nachbesserungen, bevor das Bundesverfassungsgericht abschließend dazu entscheidet.“ Der dbb sei gerne bereit, „gemeinsam mit der Landesregierung an einer für alle Seiten vernünftigen, aber vor allem rechtssicheren Besoldungstabelle mitzuarbeiten, wenn wir hierfür einen ernsthaften Willen erkennen können“.

Das Land teilte mit, die Begründung der Vorlagebeschlüsse aus Kassel sorgfältig prüfen zu wollen. „Wie die künftige Beamtenbesoldung konkret durch den hessischen Landesgesetzgeber ausgestaltet werden muss, kann aber erst nach einer abschließenden Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht abgesehen werden“, hieß es in einer Stellungnahme des zuständigen Innenministeriums. Die Beschlüsse seien für das Land Hessen und alle weiteren Bundesländer „eine weitere wichtige Etappe zur Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Karlsruhe zur Besoldung in der Bundesrepublik“.

Die SPD-Fraktion im hessischen Landtag wirft der schwarz-grünen Landesregierung Untätigkeit vor. „Entgegen ihrer blumigen Sonntagsreden“ unternehme sie nichts dafür, die Beamtinnen und Beamten angemessen zu alimentieren, sagte deren parlamentarischer Geschäftsführer Günter Rudolph laut Pressemitteilung. „Seit 2016 hätte das zuständige Innenministerium proaktiv handeln können, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes nachhaltig zu stärken. Wirkliche Wertschätzung für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten sieht anders aus.“

Die Linke-Landtagsfraktion forderte die Landesregierung ebenfalls zum Handeln auf. Die Beamtenbesoldung müsse unverzüglich neu geregelt und auch rückwirkend angehoben werden, sagte der Abgeordnete Hermann Schaus. „Wir brauchen weiterhin gut qualifiziertes, gut bezahltes und voll motiviertes Personal an unseren Schulen und Universitäten, in unseren Gerichten, im Polizeidienst und in der Landes- und Kommunalverwaltung.“

Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph. Es müsse jetzt schnell ein Gesetz vorgelegt werden, dass die Nachzahlungen für alle Beamtinnen und Beamten regele, unabhängig davon, ob sie geklagt oder Widerspruch eingelegt hätten.

© dpa-infocom, dpa:211129-99-190472/9

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