Kassel:Verfassungsschutz darf Daten über Gingold behalten

Kassel (dpa/lhe) - Der hessische Verfassungsschutz darf Daten über die Friedensaktivistin Silvia Gingold weiter nutzen. Das Verwaltungsgericht in Kassel wies die Klage der 71-jährigen Kasselerin ab. Es gebe eine hinreichend dokumentierte Einbindung der Klägerin in linksextremistische Kreise, erklärten die Richter in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Der Verfassungsschutz darf Gingold weiter beobachten. Gingolds Anwalt erklärte, er werde seiner Mandantin empfehlen, die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu beantragen.

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Kassel (dpa/lhe) - Der hessische Verfassungsschutz darf Daten über die Friedensaktivistin Silvia Gingold weiter nutzen. Das Verwaltungsgericht in Kassel wies die Klage der 71-jährigen Kasselerin ab. Es gebe eine hinreichend dokumentierte Einbindung der Klägerin in linksextremistische Kreise, erklärten die Richter in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Der Verfassungsschutz darf Gingold weiter beobachten. Gingolds Anwalt erklärte, er werde seiner Mandantin empfehlen, die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu beantragen.

Gingold ist Tochter des jüdischen Widerstandskämpfers und Verfolgten des NS-Regimes, Peter Gingold. Sie wird nach eigenen Angaben bereits seit ihrer Jugend wegen ihres linken Engagements vom Verfassungsschutz beobachtet. Seit 2009 observiert der Nachrichtendienst Gingold wieder. Sie hatte unter anderem bei der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) aus dem Memoiren ihres Vaters gelesen.

Das Kasseler Gericht sah es als unerheblich an, ob und inwieweit sich die Klägerin mit den Zielen der jeweiligen Veranstalter identifiziere oder ob sie die Veranstaltungen lediglich als Plattform habe nutzen wollen. Beispielsweise habe sie mit einer Rede eine Demonstration in Frankfurt unterstützt, zu der linksextremistische Organisationen aufgerufen hätten. Die Klage für die Einstellung der Beobachtung erklärten die Richter aus formellen Gründen für unzulässig.

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