Kassel:Einbürgerung wegen Islamseminaren verweigert: Gericht

Kassel/Gießen (dpa/lhe) - Für seine Einbürgerung trotz der Teilnahme an umstrittenen Islamseminaren kämpft ein 39-Jähriger vor dem Kasseler Verwaltungsgerichtshof. Dort wurde am Dienstag der Fall des staatenlosen Palästinensers aus Gießen verhandelt. Der Familienvater ist mit einer Deutschen verheiratet und lebt seit 1996 in Deutschland. Das zuständige Regierungspräsidium Gießen hatte seine Einbürgerung abgelehnt. Es gebe Zweifel an seiner Verfassungstreue. Der Mann besuchte wiederholt Religionsseminare von Gruppierungen, die in der Muslimbruderschaft verwurzelt sind. Diese islamische Organisation wird vom Verfassungsschutz beobachtet. (Az.: 5 A 2126/16)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Kassel/Gießen (dpa/lhe) - Für seine Einbürgerung trotz der Teilnahme an umstrittenen Islamseminaren kämpft ein 39-Jähriger vor dem Kasseler Verwaltungsgerichtshof. Dort wurde am Dienstag der Fall des staatenlosen Palästinensers aus Gießen verhandelt. Der Familienvater ist mit einer Deutschen verheiratet und lebt seit 1996 in Deutschland. Das zuständige Regierungspräsidium Gießen hatte seine Einbürgerung abgelehnt. Es gebe Zweifel an seiner Verfassungstreue. Der Mann besuchte wiederholt Religionsseminare von Gruppierungen, die in der Muslimbruderschaft verwurzelt sind. Diese islamische Organisation wird vom Verfassungsschutz beobachtet. (Az.: 5 A 2126/16)

Das Verwaltungsgericht Gießen hatte 2015 dem Mann Recht gegeben: Es sei ihm nur darum gegangen, mehr über seine Religion zu erfahren. Das Land Hessen hatte dagegen Berufung eingelegt: „Es fällt auf, dass er Kontakte hat, bei denen er vielen Funktionären der Muslimbruderschaft begegnet“, sagte ein Vertreter des Regierungspräsidiums Gießen über den 39-Jährigen. Obwohl dem Familienvater die Beobachtung der Muslimbruderschaft durch den Verfassungsschutz bekannt sei, habe der 39-Jährige in den vergangenen Jahren immer wieder an Seminaren teilgenommen.

„Woran soll ich mich denn halten: An das Grundgesetz oder den Verfassungsschutzbericht?“, erklärte der Kläger. Er lebe seit 21 Jahren in Deutschland, habe sich immer an das Gesetz gehalten. Es gehe ihm bei den Seminaren nur um seinen Glauben und die Meinung großer Gelehrter. Er wisse gar nicht, was ihm konkret vorgeworfen werde. Ein Urteil will der Verwaltungsgerichtshof im Laufe des Dienstags sprechen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: