Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage eines Gerichts zu der Frage zurückgewiesen, ob eingetragene homosexuelle Paare Kinder adoptieren dürfen. Die Vorlage des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg wurde aus formalen Gründen abgewiesen. Sie genüge nicht den Anforderungen, befanden die Karlsruher Richter. Zur Sache selbst äußerten sie sich nicht. Dem Amtsgericht liegen die Adoptionsverfahren eines homosexuellen Paares vor, das in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt. Das Paar will seine zwei volljährigen ehemaligen Pflegekinder adoptieren.
Prozesse:Karlsruhe weist Anfrage zu Homo-Adoptionsrecht formal ab
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage eines Gerichts zu der Frage zurückgewiesen, ob eingetragene homosexuelle Paare Kinder adoptieren dürfen. Die Vorlage des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg wurde aus formalen Gründen abgewiesen. Sie genüge nicht den Anforderungen, befanden die Karlsruher Richter. Zur Sache selbst äußerten sie sich nicht. Dem Amtsgericht liegen die Adoptionsverfahren eines homosexuellen Paares vor, das in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt. Das Paar will seine zwei volljährigen ehemaligen Pflegekinder adoptieren.
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