Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage eines Gerichts zu der Frage zurückgewiesen, ob eingetragene homosexuelle Paare Kinder adoptieren dürfen. Die Vorlage des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg wurde aus formalen Gründen abgewiesen. Sie genüge nicht den Anforderungen, befanden die Karlsruher Richter.
Prozesse:Karlsruhe weist Anfrage zu Homo-Adoptionsrecht formal ab
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage eines Gerichts zu der Frage zurückgewiesen, ob eingetragene homosexuelle Paare Kinder adoptieren dürfen. Die Vorlage des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg wurde aus formalen Gründen abgewiesen. Sie genüge nicht den Anforderungen, befanden die Karlsruher Richter.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema