Karlsruhe (dpa) - Schwule und lesbische Paare müssen weiter auf das Recht warten, Kinder gemeinschaftlich adoptieren zu dürfen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet vorerst nicht über ihr volles Adoptionsrecht. Eine gerichtliche Anfrage zur gemeinsamen Adoption scheiterte in Karlsruhe allerdings nur aus rein formalen Gründen. Sie sei nicht ausreichend begründet, hieß es. In der großen Koalition ist das Thema weiter umstritten. Derzeit ist es nur Eheleuten erlaubt, gemeinsam Kinder zu adoptieren.
Prozesse:Karlsruhe weist Anfrage zu Homo-Adoptionsrecht ab
Karlsruhe (dpa) - Schwule und lesbische Paare müssen weiter auf das Recht warten, Kinder gemeinschaftlich adoptieren zu dürfen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet vorerst nicht über ihr volles Adoptionsrecht. Eine gerichtliche Anfrage zur gemeinsamen Adoption scheiterte in Karlsruhe allerdings nur aus rein formalen Gründen. Sie sei nicht ausreichend begründet, hieß es. In der großen Koalition ist das Thema weiter umstritten. Derzeit ist es nur Eheleuten erlaubt, gemeinsam Kinder zu adoptieren.
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