Karlsruhe:Karlsruhe urteilt zur Fixierung von Psychiatrie-Patienten

Karlsruhe (dpa/lsw) - Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 24. Juli sein Urteil zur zwangsweisen Fixierung von Psychiatrie-Patienten. Das teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Beschwerde eingereicht hatten zwei Betroffene aus Bayern und Baden-Württemberg. Sie waren - einer stark betrunken, der andere aggressiv - über mehrere Stunden mit Gurten ans Bett gefesselt worden und sehen sich deshalb in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt (Az. 2 BvR 309/15 u.a.).

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Karlsruhe (dpa/lsw) - Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 24. Juli sein Urteil zur zwangsweisen Fixierung von Psychiatrie-Patienten. Das teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Beschwerde eingereicht hatten zwei Betroffene aus Bayern und Baden-Württemberg. Sie waren - einer stark betrunken, der andere aggressiv - über mehrere Stunden mit Gurten ans Bett gefesselt worden und sehen sich deshalb in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt (Az. 2 BvR 309/15 u.a.).

Jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz zum Umgang mit psychisch kranken Menschen. In Karlsruhe geht es um die Frage, ob eine derart drastische Maßnahme wie die Fixierung durch einen Richter genehmigt werden muss - notfalls nachträglich. In den meisten Bundesländern reicht die Anordnung eines Arztes. Über die Unterbringung eines Patienten in der geschlossenen Abteilung entscheidet ein Richter.

In der zweitägigen Verhandlung im Januar hatten Experten aus der psychiatrischen Praxis berichtet, dass die Fixierung nur als letztes Mittel eingesetzt werde, wenn Patienten sich oder andere gefährdeten oder nicht zu beruhigen seien. Einig waren sich die Fachleute, dass Fixierungen seltener nötig wären, wenn es mehr Personal gäbe.

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