Karlsruhe:Geänderter Haftbefehl: Möglicher Anschlag auf Eisbahn

Im Prozess um einen möglichen Anschlagsplan auf die vorweihnachtliche Eislaufbahn in Karlsruhe ist der Haftbefehl gegen den Beschuldigten deutlich abgeschwächt...

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Stuttgart (dpa/lsw) - Im Prozess um einen möglichen Anschlagsplan auf die vorweihnachtliche Eislaufbahn in Karlsruhe ist der Haftbefehl gegen den Beschuldigten deutlich abgeschwächt worden. Der Haftbefehl gegen den 30 Jahre alte Mann umfasse nicht mehr die Vorwürfe der Planung eines Terroranschlags auf die Karlsruher Eisbahn 2017 und Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), sagte der Sprecher der Oberlandesgerichts (OLG), Matthias Merz, am Dienstag. Zuerst berichtete der SWR darüber.

Der neue Haftbefehl umfasst noch den Verdacht der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und wurde schon am 17. September verkündet. Der beschuldigte Deutsche war am 20. Dezember 2017 festgenommen worden und bleibt in Untersuchungshaft. Auf den Ablauf des Prozesses wirkt sich der geänderte Haftbefehl nicht aus.

Der Mann steht seit vergangenem November vor dem OLG. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm in der Anklage vor, er habe einen Anschlag mit einem Lastwagen auf die Eislauffläche vor dem Karlsruher Schloss ausführen wollen. Bereits 2015 soll er sich dem IS verschrieben und für diesen geworben haben.

Eine wichtige Rolle bei den Ermittlungen spielte ein V-Mann der Polizei. Dieser sei in dem Prozess in nichtöffentlicher Verhandlung ausführlich befragt worden, sagte Merz. Der Verteidiger des Angeklagten hatte die Vorwürfe schon zu Beginn des Prozesses zurückgewiesen und kritisiert, dass der V-Mann ein völlig falsches Bild seines Mandanten gezeichnet habe.

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