Karlsruhe:BGH verhandelt Haftung für Feuerwehrfehler

Karlsruhe (dpa/lsw) - Muss die Stadt Baden-Baden für Schäden haften, die ihre Feuerwehr beim Löschen angerichtet hat? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe verhandelt (Az.: III ZR 54/17). Strittig ist, ob für Berufshelfer wie Feuerwehrleute bei Fehlentscheidungen die gleichen Maßstäbe angelegt werden können wie bei anderen Personen. Das ist entscheidend, wenn es um die Haftung für solche Fehler geht.

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Karlsruhe (dpa/lsw) - Muss die Stadt Baden-Baden für Schäden haften, die ihre Feuerwehr beim Löschen angerichtet hat? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe verhandelt (Az.: III ZR 54/17). Strittig ist, ob für Berufshelfer wie Feuerwehrleute bei Fehlentscheidungen die gleichen Maßstäbe angelegt werden können wie bei anderen Personen. Das ist entscheidend, wenn es um die Haftung für solche Fehler geht.

Im konkreten Fall wehrt sich Baden-Baden vor dem höchsten deutschen Zivilgericht dagegen, die Kosten für einen Feuerwehreinsatz auf einem privaten Grundstück in Baden-Baden zu übernehmen, bei dem durch giftigen Löschschaum großer Schaden im Erdreich und im Grundwasser entstanden war. Der Anwalt der Stadt plädierte in der Verhandlung dafür, Berufshelfern einen größeren Ermessensspielraum in Notsituationen zuzugestehen. Der Anwalt der Eigentümer des betroffenen Grundstücks hingegen sieht die Frage der Haftung klar im Feuerwehrgesetz geregelt. Die Berufsfeuerwehr müsse in der Lage sein, auch in Stresssituationen richtige Entscheidungen zu treffen, argumentierte der Verteidiger. Die Frage, wer in einem solchen Fall haften muss, ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt worden.

Geben die Karlsruher Richter der Stadt Baden-Baden recht, muss voraussichtlich die Vorinstanz - das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) - den Fall neu verhandeln. Die Kommune wirft der Gegenseite vor, das mündliche Gutachten des Sachverständigen nicht entsprechend angekündigt zu haben, sodass keine ausreichende Vorbereitung möglich gewesen sei. Das Gutachten, das den Einsatz des Löschschaums als Fehler der Feuerwehrleute einstufte, war für die Entscheidung des OLG entscheidend gewesen. Ihr Urteil wollten die Karlsruher Richter am Donnerstagnachmittag (15.30 Uhr) verkünden.

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