Karlsruhe:BGH prüft Wohnungskündigung in St. Blasien

Karlsruhe/St. Blasien (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) wird eine Wohnungskündigung aus wirtschaftlichen Gründen in St. Blasien (Kreis Waldshut) wohl an strenge Voraussetzungen knüpfen. "Es reicht nicht aus, wenn man sagt, das passt mir aber so besser", sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger bei der Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe.

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Karlsruhe/St. Blasien (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) wird eine Wohnungskündigung aus wirtschaftlichen Gründen in St. Blasien (Kreis Waldshut) wohl an strenge Voraussetzungen knüpfen. „Es reicht nicht aus, wenn man sagt, das passt mir aber so besser“, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger bei der Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe.

Ein Investor hatte in St. Blasien ein Wohnhaus gekauft und den Mietern gekündigt. Er begründete dies damit, das Gebäude abreißen zu wollen, um das Modegeschäft einer Schwestergesellschaft im Nachbarhaus - das ihm ebenfalls gehört - zu vergrößern.

Die Vorinstanz hatte dagegen nichts einzuwenden. Für den Laden sei die Erweiterung eine Existenzfrage. Der BGH kritisierte nun, dass das Landgericht diese Behauptung nicht mit Tatsachen belegt hätte. Es wird sich daher wohl noch einmal mit dem Fall befassen müssen - wobei das Wohngebäude zwischenzeitlich abgerissen worden ist.

Ein Urteil soll um 14.30 Uhr verkündet werden. (Az.: VIII ZR 243/16)

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