Karlsruhe:Baden-Baden will nicht zahlen: Streit um Löschschaum vor BGH

Karlsruhe (dpa/lsw) - Wer muss zahlen, wenn die Feuerwehr beim Löschen Schaden anrichtet? Diese Frage beschäftigt heute den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: III ZR 54/17).

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Karlsruhe (dpa/lsw) - Wer muss zahlen, wenn die Feuerwehr beim Löschen Schaden anrichtet? Diese Frage beschäftigt heute den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: III ZR 54/17).

Auf dem Grundstück eines Bio-Großhändlers in Baden-Baden hatte die Feuerwehr im Jahr 2010 beim Löschen eines Feuers giftigen Schaum eingesetzt, der großen Schaden im Erdreich und Grundwasser anrichtete. Eine aufwendige Sanierung wurde fällig. Sowohl das Landgericht Baden-Baden wie später auch das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden: Da der Einsatz des Schaumes als Fehlentscheidung der Feuerwehr eingestuft wurde, haben die Besitzer des Grundstücks Anspruch auf Schadenersatz von der Stadt.

Die Stadt Baden-Baden will das jedoch nicht akzeptieren und ist deshalb bis nach Karlsruhe gezogen. Nun müssen die BGH-Richter entscheiden, ob sie der Einschätzung der Vorinstanzen folgen oder den Fall neu verhandeln lassen.

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