Ingolstadt:Bluttat in Schrebergarten: Lange Haftstrafe und Psychiatrie

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Ingolstadt (dpa/lby) - Im Prozess um eine Bluttat in einem Schrebergarten in Oberbayern ist der Angeklagte zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafkammer des Ingolstädter Landgerichts verurteilte den Mann am Montag, weil der 42-Jährige Ostern 2018 in der Kleingartenkolonie in Gaimersheim (Landkreis Eichstätt) seinen Parzellennachbarn mit elf Messerstichen umgebracht hat.

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Ingolstadt (dpa/lby) - Im Prozess um eine Bluttat in einem Schrebergarten in Oberbayern ist der Angeklagte zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafkammer des Ingolstädter Landgerichts verurteilte den Mann am Montag, weil der 42-Jährige Ostern 2018 in der Kleingartenkolonie in Gaimersheim (Landkreis Eichstätt) seinen Parzellennachbarn mit elf Messerstichen umgebracht hat.

Das Gericht ordnete zudem eine Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik an. Der Mann leide an einem Eifersuchtswahn, sagte der Vorsitzende Richter. Seit 2003 habe er immer wieder Bekannte ohne Anlass verdächtigt und bezichtigt, Affären mit seiner inzwischen geschiedenen Ehefrau zu haben. Begonnen habe dies mit der Überzeugung, „sexuell nicht ausreichend leistungsfähig zu sein“, so der Richter. Der Angeklagte zweifelte die Vaterschaft seiner Kinder an, ließ sich an seinem Geschlechtsteil operieren und brach wegen der eingebildeten Affären Freundschaften ab.

Seine Wahnvorstellungen gipfelten dem Gericht zufolge in einem Angriff auf seinen Gartennachbarn in einer Kleingartenanlage: Angetrunken und unter dem Einfluss von Marihuana stach der Mann demnach elf Mal auf sein arg- und wehrloses Opfer ein. Der Angeklagte sei wegen seiner Wahnvorstellungen immer noch davon überzeugt, dass seine Frau wirklich untreu gewesen sei und er nach einem Angriff seines späteren Opfers in Notwehr gehandelt habe, sagte der Richter.

Beweise und Zeugenaussagen belegten aber eindeutig, dass dies nicht der Wahrheit entspreche, so der Richter. Am Körper des Opfers seien keine Abwehrverletzungen gefunden worden. „Das Maßgebliche ist, dass jetzt dafür gesorgt werden muss, dass so etwas nicht mehr vorkommt“, sagte der Richter. „Diese Tat ist tragisch für das Opfer, seine Angehörigen, aber auch für den Angeklagten - denn für den Wahn kann er nichts.“

Aufgrund seiner durch den Wahn verminderten Schuldfähigkeit verurteilte das Gericht den Mann schließlich wegen Totschlags. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn zunächst wegen heimtückischen Mordes angeklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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