Hildesheim:Anschlagsplanung: Gericht spricht 22-Jährigen frei

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Der wegen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung Angeklagte (l) sitzt im Gerichtssaal. (Foto: Ole Spata/dpa/Archivbild)

Umgeben von Waffen, vereinsamt, spielt er nächtelang Online-Spiele, Ängste plagen ihn, er befürchtet, vergiftet zu werden. Gleichzeitig aber stößt der 22 Jahre...

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Hildesheim (dpa) - Umgeben von Waffen, vereinsamt, spielt er nächtelang Online-Spiele, Ängste plagen ihn, er befürchtet, vergiftet zu werden. Gleichzeitig aber stößt der 22 Jahre alte Angeklagte, der in einem Internet-Chat im Mai 2020 einen Anschlag angekündigt hatte, Drohungen aus, die vor „Menschenverachtung triefen“, wie die Staatsanwältin sagte, er schmiedet Anschlagspläne, will Menschen töten. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte ihm Zwangs- und Angststörungen. „Es ist nicht alles strafbar, was unschön und unsäglich ist“, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Heidner am Donnerstag. Das Landgericht Hildesheim sprach ihn im Prozess wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer terroristischen Gewalttat frei. (Az.: 14 KLs 43 Js 2/20).

Aber es gibt Auflagen: Der junge Mann soll seine Behandlung in einer psychiatrischen Klinik fortsetzen und danach in betreutes Wohnen ziehen. Auch sei er der Beleidigung und Bedrohung in zwei Fällen schuldig, sagte Heidner. Das Jugendstrafrecht wurde herangezogen - der Gutachter sprach von Reifeverzögerungen, der Mann sehe sich noch als Jugendlicher. Nach Überzeugung des Gerichts schottete er sich immer mehr ab, verwahrloste, beschäftigte sich mit Online-Spielen und Chats. „Man kann schon von Internet-Sucht sprechen“, sagte Heidner.

Die Diskrepanz zwischen dem Urteil und den Forderungen der Anklagebehörde war groß: Die Staatsanwältin hatte zuvor eine Gesamtstrafe von drei Jahren Gefängnis gefordert - der junge Mann könne nicht ernsthaft glauben, dass ihm sein angeblich neutrales Interesse am Rechtsextremismus abgenommen werden könne. Er sei mitnichten ein Beobachter, sondern tief verwoben in die rechtsextreme Szene - er habe schockieren sowie Angst und Schrecken verbreiten wollen. Gleichzeitig versuche er die Tat als Streich kleinzureden.

Sein Verteidiger betonte dagegen, sein Mandant sei getrieben von Ängsten, nehme Drogen und trinke Alkohol, habe provozieren wollen - und sei nicht rechtsradikal. Doch rechtsradikale Tendenzen seien zu erkennen, sagte Heidner. Der 22-Jährige habe sich mit rechtsradikalen Ideologien befasst. Es sei aber nicht nachzuweisen gewesen, dass er sich Armbrüste und Messer für einen Amoklauf beschafft habe - in seinen Ängsten habe er sich womöglich verteidigen wollen. Auch habe sich nicht belegen lassen, dass er überhaupt einen Anschlag vorhatte.

Der Hintergrund: Der 22-Jährige hatte in einem Internet-Chat im Mai 2020 einen Anschlag angekündigt, vor Gericht betonte er dann, er habe nie einen echten Anschlag geplant: „Ich hatte nie den Plan, jemanden zu töten. Ich bin nicht böse.“ Mit der Anschlagsdrohung habe er seinen Chatpartner „verarschen“ wollen: „Für mich war es ein Streich, wenn auch ein extremer.“

Beeinflusst war er von den Anschlägen auf zwei Moscheen mit 51 Toten und 50 Verletzten in Christchurch in Neuseeland. Seitdem befasste er sich mit rechtsradikalem Gedankengut. Warum? „Um es zu verstehen“, sagte er selbst in seinem Schlusswort vor Gericht. Das sei alles. Die Staatsanwältin meldete deutliche Zweifel an. Schließlich kündigte er in einem anonymen Chat an, er befinde sich mit Waffen vor einer Moschee und wolle Muslime töten. Der Chatpartner alarmierte allerdings die Polizei.

Nach Einschätzung des Gutachters war die virtuelle Welt die Lebenswelt des jungen Mannes, die Drohung mit einem Anschlag die „Demonstration destruktiver Macht“ im Gegensatz zu seiner realen Ohnmacht. Der Gutachter zeichnete das Bild eines psychisch gestörten Einzeltäters, der Vater des jungen Mannes sagte, er traue seinem Sohn einen Amoklauf nicht zu. Schon als Grundschüler war der 22-Jährige, der unter der Trennung der Eltern litt, auffällig.

Schuldig sprach ihn das Gericht allerdings der Beleidigung und Bedrohung: Im Mai 2017 chattete er unter falschem Namen und als angeblich 16-Jähriger mit einem damals 15 Jahre alten Mädchen. Als dieses ihm klarmachte, keine Beziehung zu wollen, beleidigte und beschimpfte er die 15-Jährige in vulgären Worten - und drohte außerdem, das Mädchen und seine Mutter brutal zu töten. Im Prozess entschuldigte er sich dafür. Auch einen dunkelhäutigen Menschen beschimpfte er im Chat. „Menschenverachtend und zutiefst beleidigend“ sei das, sagte Heidner.

Das Urteil nahm der blasse und oft teilnahmslos wirkende 22-Jährige nach außen hin gelassen auf. Auf die Frage, ob er alles verstanden habe, sagte er nur knapp: „Ja.“

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