Hamburg:Zeitung: rechtswidriges Polizeivorgehen in G20-Fall

Hamburg (dpa) - Ein Hamburger Gericht hat nach einem Medienbericht erstmals das Vorgehen der Polizei rund um den G20-Gipfel in einem Fall als unrechtmäßig gewertet. Das Verwaltungsgericht habe zwei Mitgliedern der Jugendgruppe Die Falken aus Nordrhein-Westfalen in einem "Anerkenntnisurteil" bescheinigt, dass ihre Gewahrsamnahme in der Gefangenensammelstelle Harburg rechtswidrig gewesen sei, berichtete das "Hamburger Abendblatt" (Samstag). Vom Verwaltungsgericht war zunächst keine Bestätigung zu bekommen.

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Hamburg (dpa) - Ein Hamburger Gericht hat nach einem Medienbericht erstmals das Vorgehen der Polizei rund um den G20-Gipfel in einem Fall als unrechtmäßig gewertet. Das Verwaltungsgericht habe zwei Mitgliedern der Jugendgruppe Die Falken aus Nordrhein-Westfalen in einem „Anerkenntnisurteil“ bescheinigt, dass ihre Gewahrsamnahme in der Gefangenensammelstelle Harburg rechtswidrig gewesen sei, berichtete das „Hamburger Abendblatt“ (Samstag). Vom Verwaltungsgericht war zunächst keine Bestätigung zu bekommen.

Der Bus der sozialistischen Jugendorganisation mit Dutzenden Protestierern war am 8. Juli bei der Anfahrt zu einer Demonstration gegen den G20-Gipfel irrtümlich festgesetzt worden. Die Polizei soll die zum Teil minderjährigen Teilnehmer über Stunden ohne nähere Begründung festgehalten und schlecht behandelt haben. Laut der Zeitung wollen Falken-Mitglieder Schadenersatz von der Stadt Hamburg fordern.

Im Innenausschuss der Hamburger Bürgerschaft hatten Innensenator Andy Grote (SPD) und die Polizei bereits am 19. Juli in dem Fall Fehler eingeräumt und um Entschuldigung gebeten. Ein Polizeisprecher sagte dem „Hamburger Abendblatt“, es habe sich um eine Verwechslung gehandelt. Zweieinhalb Monate nach dem Gipfel gibt es laut der Zeitung inzwischen 107 interne Ermittlungsverfahren gegen Polizisten.

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