Hamburg:Olearius gegen „Süddeutsche Zeitung“: Entscheidung im März

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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Im Berufungsverfahren um die Veröffentlichung von Tagebucheinträgen eines Miteigentümers der in den "Cum-Ex"-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank in der...

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Hamburg (dpa/lno) - Im Berufungsverfahren um die Veröffentlichung von Tagebucheinträgen eines Miteigentümers der in den „Cum-Ex“-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank in der „Süddeutschen Zeitung“ wird am 22. März die Entscheidung verkündet. Bei der mündlichen Verhandlung zeichnete sich am Dienstag vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht aber bereits ab, dass es erneut zu einer Niederlage der Zeitung kommen dürfte. Es geht um Auszüge aus privaten Tagebüchern von Miteigentümer Christian Olearius.

Der Vorsitzende Richter Claus Meyer erklärte, dass der Senat bereits im November 2020 die Veröffentlichung der Tagebuch-Auszüge nach einer anderslautender Entscheidung des Landgerichts im Eilverfahren untersagt habe, da damit gegen die Persönlichkeitsrechte von Olearius verstoßen werde. Da die Tagebücher Teil einer Ermittlungsakte waren, habe es sich um verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gehandelt - was ein Straftatbestand ist. Was der Senat seinerzeit entschieden habe, halte er noch immer für richtig, sagte Richter Meyer.

Das Landgericht war im vergangenen Jahr in seinem Urteil der Entscheidung des OLG im Eilverfahren auch im Hauptsacheverfahren gefolgt. Dagegen war die „Süddeutsche Zeitung“ in Berufung gegangen.

Lediglich in Bezug auf das Veröffentlichungsverbot von Tagebucheinträgen, die im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft zum „Cum-Ex“-Skandal verlesen wurden, bestehe Aussicht auf Erfolg, sagte Meyer. Der Vertreter von Olearius, Michael Nesselhauf, forderte das Gericht auf, die Berufung abzuweisen.

Der Vertreter der „Süddeutschen Zeitung“, Martin Schippan, verwies auf das „überragende öffentliche Interesse“ im „Cum-Ex“-Skandal und warf Olearius vor, mit einem „Umweg“ über das Strafrecht eine für ihn negative Berichterstattung verhindern zu wollen. Zudem hätten sich die veröffentlichten Einträge und die Berichterstattung nicht auf das gegen Olearius laufende Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung bezogen, sondern nur auf dessen Treffen mit führenden Hamburger SPD-Politikern. „Die Berichterstattung bezog sich allein auf die Frage, ob die Hamburger Politik Einfluss genommen hat.“

Schippan appellierte an das Gericht, bei seiner sich abzeichnenden Entscheidung eine Revision am Bundesgerichtshof zuzulassen. „Das ist etwas, was für die Presse von elementarer Bedeutung ist.“

Mit den Tagebucheinträgen waren Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) 2016 und 2017 mit Olearius bekanntgeworden. Gegen Olearius war damals schon im Zusammenhang mit „Cum-Ex“-Geschäften ermittelt worden. Später hatte das Finanzamt für Großunternehmen mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst auf die Rückforderungen von zu Unrecht erstatteten Steuern in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Warburg Bank verzichtet. Eine zweite Rückforderung in Höhe von 43 Millionen Euro war 2017 erst kurz vor Eintritt der Verjährung auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums erhoben worden.

Der PUA soll eine mögliche Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank klären. Olaf Scholz hatte bei seiner Aussage vor dem Ausschuss angegeben, sich nicht an die Treffen mit Olearius und dem zweiten Bank-Miteigentümer Max Warburg erinnern zu können, eine Einflussnahme aber kategorisch ausgeschlossen.

Die Tagebücher waren im März 2018 im Zuge einer Durchsuchung der Privaträume von Olearius beschlagnahmt worden. Auch das NDR-Magazin „Panorama“ und „Zeit Online“ hatten im Februar 2020 Auszüge daraus veröffentlicht.

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ seien auch sie von Olearius verklagt worden und in erster Instanz unterlegen, sagte ein Gerichtssprecher. Auch hier stünden Berufungsverfahren an; Termine dafür gebe es aber noch nicht.

© dpa-infocom, dpa:220215-99-137632/5

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