Prozesse - Hamburg:Kein zweites Verfahren wegen Mordes gegen Harry S.

Hamburg (dpa/lni) - Der zu drei Jahren Haft verurteilte ehemalige IS-Kämpfer Harry S. aus Bremen wird in Hamburg nicht noch einmal in einem zweiten Verfahren wegen mehrfachen Mordes angeklagt. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts lehnte die Zulassung der neuen Anklage ab, teilte das Gericht am Freitag mit. Er wird vom Generalbundesanwalt wegen einer Beteiligung an der Hinrichtung von sechs IS-Gefangenen im Juni 2015 des Mordes beschuldigt.

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Hamburg (dpa/lni) - Der zu drei Jahren Haft verurteilte ehemalige IS-Kämpfer Harry S. aus Bremen wird in Hamburg nicht noch einmal in einem zweiten Verfahren wegen mehrfachen Mordes angeklagt. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts lehnte die Zulassung der neuen Anklage ab, teilte das Gericht am Freitag mit. Er wird vom Generalbundesanwalt wegen einer Beteiligung an der Hinrichtung von sechs IS-Gefangenen im Juni 2015 des Mordes beschuldigt.

Gegen die Nichtzulassung der Anklage kann der Generalbundesanwalt sofortige Beschwerde einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte. Das gilt als wahrscheinlich.

Zur Begründung für die Ablehnung eines weiteren Verfahrens hieß es am Freitag: Das im Grundgesetz verankerte Verbot der Doppelbestrafung stehe einer erneuten Strafverfolgung entgegen. Der jetzt erhobene Vorwurf sei "Teil desselben Lebenssachverhalts", der schon dem früheren Strafverfahren zugrunde gelegen hatte, entschied das Gericht. Auch wenn die den Mordverdacht begründenden Umstände erst nachträglich bekannt geworden seien, stehe die frühere Verurteilung des Angeschuldigten einer weiteren Bestrafung entgegen, hieß es. Der Sohn ghanaischer Eltern war im Juli 2016 wegen der IS-Mitgliedschaft zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden.

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