Hamburg:Freispruch für Binnenschiffer nach tödlicher Kollision

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Hamburg (dpa/lno) - Mehr als zwei Jahre nach einer tödlichen Kollision auf der Elbe hat das Amtsgericht Hamburg einen Binnenschiffer freigesprochen. Die Anklage hatte dem 46-jährigen Tschechen fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung des Schiffsverkehrs vorgeworfen. Der Freispruch sei auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgt und bereits rechtskräftig, sagte ein Gerichtssprecher am Montag.

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Hamburg (dpa/lno) - Mehr als zwei Jahre nach einer tödlichen Kollision auf der Elbe hat das Amtsgericht Hamburg einen Binnenschiffer freigesprochen. Die Anklage hatte dem 46-jährigen Tschechen fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung des Schiffsverkehrs vorgeworfen. Der Freispruch sei auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgt und bereits rechtskräftig, sagte ein Gerichtssprecher am Montag.

Am Abend des 3. November 2016 war der Schubverband „Elbe 1“ mit einem Sportboot vor Hamburg-Ochsenwerder kollidiert. Der rund 100 Meter lange Schubverband hatte das Boot unter Wasser gedrückt. Ein 53-Jähriger konnte sich nicht mehr aus dem Sportboot retten und starb. Sein damals 50 Jahre alter Begleiter wurde von der Besatzung der „Elbe 1“ unterkühlt aus dem Wasser gezogen.

Die Anklage hatte dem tschechischen Kapitän vorgeworfen, das Sportboot pflichtwidrig ohne Warnsignal überholt zu haben. Das Gericht stellte dagegen fest, dass es keine grundsätzliche Pflicht dazu gebe. Der Kapitän habe nicht davon ausgehen müssen, dass der Sportbootführer sein Schiff übersehen habe. Das Boot habe nur minimale Kursänderungen gemacht. Darum hätte er es ohne Warnsignal überholen dürfen, sagte ein Gerichtssprecher.

Zudem hatte das Sportboot „Karo“ wohl eine Reihe technischer Mängel. Wie der Überlebende als Zeuge aussagte, hatten er und sein Begleiter das gebrauchte Fahrzeug von einem Verkäufer übernommen und wollten es nach Berlin bringen. Doch zunächst war der Motor nicht angesprungen. Dadurch hatte sich die Abfahrt verzögert. Trotz Einbruchs der Dunkelheit wollten die beiden Männer noch bis Geesthacht fahren. Auf der Elbe bemerkten sie, dass das Hecklicht nicht funktionierte und stellten stattdessen eine Petroleumlampe auf.

Anfangs hätten sie mit Hilfe eines Handys navigiert, sagte der Zeuge, der als Beruf Nautischer Wachoffizier angab. Als das Mobiltelefon nicht mehr funktionierte, hätten sie nur noch über einen Autoatlas verfügt. Auf die Frage des Richters, wie sie nun navigiert hätten, sagte der heute 52-Jährige: „Optisch.“ Sie hätten sich an den Straßenlaternen am Ufer orientiert. Später hätten sie einen Laptop-Computer aus dem Rucksack holen wollen.

Er habe auf der Elbe drei Bier getrunken, sagte der Zeuge. Sein Begleiter am Steuer habe nichts getrunken, weil er auf seine Blutwerte habe achten müssen. Der 53-Jährige hatte den Angaben zufolge seinen Auto-Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verloren. Die Sicht nach hinten war für die Skipper eingeschränkt. Die Abdeckung habe ein Fenster mit Klarsichtfolie gehabt, durch das man nur im Stehen schauen konnte. Außerdem habe sich das Licht des Bootes in der Folie gespiegelt.

Das Unglück ereignete sich, als er selbst gerade etwas zu essen machen wollte, sagte der Zeuge. Es habe plötzlich ein metallisch-knirschendes Geräusch und zwei Schläge gegeben. „Wir waren sofort unter Wasser.“ Das Boot sei umgeschlagen. Sein Kopf sei in den Motorraum geraten, wo er gerade noch etwas Luft holen konnte. Dann sei er noch aus dem Boot rausgekommen. Die Leiche seines Begleiters wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft erst knapp ein Jahr später etwas flussabwärts gefunden.

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