Prozesse:Gutachten im Prozess um Zugunglück von Bad Aibling

Traunstein (dpa) - Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling rückt am vierten Verhandlungstag die verbotene Handynutzung des Angeklagten in den Mittelpunkt. Vor dem Landgericht Traunstein sagt heute ein Mitarbeiter jener Firma aus, deren Spiel der Fahrdienstleiter bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar genutzt haben soll. Der 40-Jährige hatte zu Prozessbeginn die Nutzung seines Smartphones im Dienst gestanden. Beim Zusammenstoß der Nahverkehrszüge waren zwölf Menschen gestorben. Das Urteil wird voraussichtlich am 5. Dezember verkündet.

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Traunstein (dpa) - Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling rückt am vierten Verhandlungstag die verbotene Handynutzung des Angeklagten in den Mittelpunkt. Vor dem Landgericht Traunstein sagt heute ein Mitarbeiter jener Firma aus, deren Spiel der Fahrdienstleiter bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar genutzt haben soll. Der 40-Jährige hatte zu Prozessbeginn die Nutzung seines Smartphones im Dienst gestanden. Beim Zusammenstoß der Nahverkehrszüge waren zwölf Menschen gestorben. Das Urteil wird voraussichtlich am 5. Dezember verkündet.

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