Prozesse - Güstrow:Urteil im Pflegeprozess verschoben

Güstrow (dpa/mv) - Im Prozess gegen eine ehemalige Pflegeheim-Betreiberin aus Krakow am See (Landkreis Rostock) hat sich die Angeklagte erstmals geäußert und die Vorwürfe der Freiheitsberaubung zurückgewiesen. Die Bewohner hätten die Pflegeeinrichtungen immer verlassen können, sagte sie am Mittwoch im Amtsgericht Güstrow. Die Angeklagte, die in dem seit März laufenden Prozess von ihrem Recht auf Aussageverweigerung bislang Gebrauch gemacht hatte, gab an, dass Gegensprechanlagen inklusive Kameras installiert gewesen seien. Auf die Frage des Richters, ob jeder jederzeit aus dem Haus gehen konnte, antwortete sie mit "Ja".

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Güstrow (dpa/mv) - Im Prozess gegen eine ehemalige Pflegeheim-Betreiberin aus Krakow am See (Landkreis Rostock) hat sich die Angeklagte erstmals geäußert und die Vorwürfe der Freiheitsberaubung zurückgewiesen. Die Bewohner hätten die Pflegeeinrichtungen immer verlassen können, sagte sie am Mittwoch im Amtsgericht Güstrow. Die Angeklagte, die in dem seit März laufenden Prozess von ihrem Recht auf Aussageverweigerung bislang Gebrauch gemacht hatte, gab an, dass Gegensprechanlagen inklusive Kameras installiert gewesen seien. Auf die Frage des Richters, ob jeder jederzeit aus dem Haus gehen konnte, antwortete sie mit "Ja".

Das für Mittwoch angekündigte Urteil wurde verschoben, nachdem der Verteidiger die Anhörung von zwei früheren Beschäftigten beantragte. Sie könnten das Vorhandensein der Gegensprechanlagen bezeugen. Die Staatsanwältin machte darauf aufmerksam, dass die Angaben der Angeklagte allem bisher Gehörten widersprächen. Sollten sich die Angaben der Zeugen als falsch herausstellen, müssten diese mit Ermittlungen gegen sie rechnen.

Der 33-jährigen Angeklagten wird Freiheitsberaubung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung und Betrug zur Last gelegt. In zwei von ihr betriebenen und 2016 durch die Behörden geschlossenen Pflegeheimen sollen Zeugen zufolge unhaltbare Zustände geherrscht haben: Unter anderem sagte eine Mitarbeiterin der Heimaufsicht aus, sie habe eine abgemagerte Bewohnerin gefunden, die hilflos in einem vergitterten Bett gelegen habe und schwer dehydriert gewesen sei.

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