Prozesse - Guben:Erneute Niederlage für Beinahe-Apfelkönig

Guben (dpa/bb) - Der klagefreudige Beinahe-Apfelkönig von Guben (Spree-Neiße) hat eine neuerliche juristische Niederlage erlitten. Er scheiterte vor dem Amtsgericht Cottbus mit einer Klage auf Schadenersatz gegen den Tourismusverein in Guben. Der erfolglose Bewerber um das Ehrenamt hatte sich vor Gericht 5000 Euro erstreiten wollen. Das Amtsgericht wies die Klage am Freitag ab. Zu den Gründen machte Gerichtssprecher Michael Höhr in einer Mitteilung angesichts der ausstehenden schriftlichen Begründung noch keine Angaben.

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Guben (dpa/bb) - Der klagefreudige Beinahe-Apfelkönig von Guben (Spree-Neiße) hat eine neuerliche juristische Niederlage erlitten. Er scheiterte vor dem Amtsgericht Cottbus mit einer Klage auf Schadenersatz gegen den Tourismusverein in Guben. Der erfolglose Bewerber um das Ehrenamt hatte sich vor Gericht 5000 Euro erstreiten wollen. Das Amtsgericht wies die Klage am Freitag ab. Zu den Gründen machte Gerichtssprecher Michael Höhr in einer Mitteilung angesichts der ausstehenden schriftlichen Begründung noch keine Angaben.

Der Kläger hatte im Herbst 2016 auf dem Apfelfest in Guben die Apfelkönig-Wahl gegen seine Konkurrentin verloren und danach den Vorwurf der Wahlmanipulation erhoben - und eine Klagewelle begonnen. Im Hauptsacheverfahren gab es bereits im September eine Entscheidung, wonach die Apfelkönigin ihren Titel behalten durfte. Das Gericht hatte die Vorwürfe des gescheiterten Bewerbers als reine Vermutung bezeichnet.

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