Gießen:Rassistische Chats: Polizeianwärter verliert Klage

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Das Logo der Messenger-App WhatsApp auf dem Display eines Smartphones. (Foto: Martin Gerten/dpa/Symbolbild)

Ein angehender Kommissar hat erfolglos darauf geklagt, in den hessischen Polizeidienst übernommen zu werden. Das Land hatte das 2019 abgelehnt, weil er an Chats...

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Gießen (dpa/lhe) - Ein angehender Kommissar hat erfolglos darauf geklagt, in den hessischen Polizeidienst übernommen zu werden. Das Land hatte das 2019 abgelehnt, weil er an Chats mit teils rassistischen Inhalten beteiligt gewesen sein soll. Das Verwaltungsgericht Gießen wies am Mittwoch die Klage des Mannes aus dem Wetteraukreis mit der Begründung ab, man teile diese Einschätzung der Polizeiakademie Hessen.

Nach Angaben des Gerichts gab es aus Sicht des Dienstherren „durchgreifende Zweifel“ an der charakterlichen Eignung des Polizeianwärters. Dessen Übernahme würde, so die Argumentation des Landes, zu „einem erheblichen Ansehensverlust“ der Polizei führen.

Der Kläger durchlief den Angaben zufolge von September 2016 bis Juli 2019 an der Polizeiakademie seine Ausbildung und war Mitglied eines Gruppenchats von Kommilitonen. Unter den geposteten Nachrichten sollen auch rassistische und menschenverachtende Bilder sowie Videos gewesen sein. Im Jahr 2017 hatte der Mann demnach selbst ein Bild gepostet. Zudem soll er sich von entsprechenden Dateien anderer nicht distanziert haben.

Bei der mündlichen Verhandlung am Mittwoch betonte der Kläger, dass er keine rassistischen Motive verfolgt habe und sein Chat-Beitrag fehlinterpretiert worden sei. Das Bild sei als Kritik an einem Waffenhersteller gedacht gewesen, er habe das Thema im Unterricht diskutieren wollen. Der Kläger monierte, dass sein Charakter „nur an einem einzigen Bild“ abgelesen werde. Er sei ein hilfsbereiter Mensch und selbst „Migrationsbürger“. Von jetzt auf gleich sei er aus dem Polizeidienst ausgeschieden und habe „vor dem Nichts“ gestanden.

Das Gericht aber teilte die von der Polizeiakademie „umfangreich begründete“ Einschätzung, „dass der Kläger durch das unkommentiert eingestellte Bild und die über einen langen Zeitraum ohne ersichtliche Distanzierung gebliebene Teilnahme an dem Gruppenchat berechtigte Zweifel dafür gesetzt hat, dass er nicht die Gewähr dafür bietet, in seinem Dienst unvoreingenommen und ohne Ansehen der Person seine Aufgaben wahrzunehmen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Polizei in Hessen ist in der Vergangenheit wiederholt wegen Chats mit rassistischen oder rechtsextremen Inhalten in die Schlagzeilen geraten. Zuletzt wurden derartige Nachrichten beim Spezialeinsatzkommando (SEK) des Frankfurter Polizeipräsidiums aufgedeckt, das daraufhin von Innenminister Peter Beuth (CDU) aufgelöst wurde.

Der Fall der Polizeiakademie-Chatgruppe hatte im vergangenen Herbst auch schon das Verwaltungsgericht Frankfurt beschäftigt. Auch dabei ging es um Klagen gegen die Nicht-Übernahme in den Polizeidienst.

© dpa-infocom, dpa:210804-99-704820/6

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