Gießen:Prozess um Werbung für Schwangerschaftsabbruch verschoben

Gießen (dpa/lhe) - Der Berufungsprozess gegen eine Gießener Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche wird verschoben. Als Grund nannte das Landgericht Gießen am Montag sicherheitsrelevante und "eilige Haftsachen", die an dem geplanten Termin (6. September) vorrangig verhandelt werden müssten. "Wir sind enttäuscht über die Verzögerung", teilte dazu die Medizinerin Kristina Hänel mit. Sie hoffe, dass im Oktober verhandelt werden könne.

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Gießen (dpa/lhe) - Der Berufungsprozess gegen eine Gießener Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche wird verschoben. Als Grund nannte das Landgericht Gießen am Montag sicherheitsrelevante und „eilige Haftsachen“, die an dem geplanten Termin (6. September) vorrangig verhandelt werden müssten. „Wir sind enttäuscht über die Verzögerung“, teilte dazu die Medizinerin Kristina Hänel mit. Sie hoffe, dass im Oktober verhandelt werden könne.

Das Amtsgericht Gießen hatte die Ärztin im vergangenen November zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite Abtreibung als Leistung angeboten haben soll. Der Fall hatte hitzige Debatten um den zugrundeliegenden Paragrafen ausgelöst. Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften.

In einem ähnliche Fall stehen zwei Frauenärztinnen aus Kassel am Mittwoch (29. August) vor dem Amtsgericht der nordhessischen Stadt.

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