Prozesse - Gießen:Haftstrafe nach Armbrust-Schuss bei Polizeieinsatz

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Eine Darstellung der Göttin Justitia. Foto: Carsten Koall/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Gießen (dpa/lhe) - Nach einem Armbrust-Schuss bei einem Polizeieinsatz in Mittelhessen ist ein Angeklagter zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Gießen sprach den Mann wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie unerlaubten Erwerbs und Besitzes von Waffen schuldig, wie eine Sprecherin am Donnerstag zu dem am Mittwoch ergangenen Urteil mitteilte. Angeklagt war der Mann zunächst auch wegen versuchten Totschlags. Die Richter sahen allerdings nun, am Ende des im März begonnenen Prozesses, eine Tötungsabsicht nicht als erwiesen an.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, im vergangenen September in Linden bei einer Wohnungsdurchsuchung Polizisten mit einer durchgeladenen, auf Kopfhöhe zielenden Armbrust empfangen zu haben. Es sei zu einem Gerangel gekommen und dann zum Schuss aus der Waffe. Der Pfeil traf niemanden, es gab keine Verletzten. Grund für die Wohnungsdurchsuchung bei dem damals 47-Jährigen waren den Ermittlern zufolge Betrugsermittlungen. Außerdem sei eine Zwangsvollstreckung geplant gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem wegen versuchten Totschlags eine Haftstrafe von insgesamt drei Jahren und acht Monaten gefordert. Die Verteidigung beantragte eine Bewährungsstrafe.

© dpa-infocom, dpa:220421-99-988773/2

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