Gera:Zugunfall nach Lawine: Klage gegen Waldbesitzer abgewiesen

Ein Richterhammer liegt im Landgericht auf einem Tisch. (Foto: Friso Gentsch/dpa)

Nach dem schweren Zugunglück im Mai 2017 nahe Stadtroda hat das Landgericht Gera eine Schadenersatzklage der Deutschen Bahn gegen örtliche Waldbesitzer...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Gera (dpa/th) - Nach dem schweren Zugunglück im Mai 2017 nahe Stadtroda hat das Landgericht Gera eine Schadenersatzklage der Deutschen Bahn gegen örtliche Waldbesitzer abgewiesen. Dabei forderte die Bahn im konkreten Fall rund 170 000 Euro für die Reparatur von Gleisen. Im Raum stehen zudem weitere Forderungen über 1,1 Millionen Euro für die Reparatur der verunglückten Triebwagen.

Bei einem Unwetter hatte sich damals eine Geröll- und Schlammlawine auf die Schienen ergossen. Dadurch war der Nahverkehrszug der Linie Glauchau-Göttingen entgleist. Acht Menschen waren bei dem Unfall verletzt worden.

Die Bahn hatte daraufhin die Waldgenossenschaft in Ruttersdorf (Saale-Holzland-Kreis) für das Unglück verantwortlich gemacht. Sie vereint nach eigenen Angaben 22 Mitglieder und eine Fläche von knapp 20 Hektar Wald. Auf ihrem Terrain befindet sich der Weg, der bei dem Starkregen unterspült wurde. Zivilrichter Michael Kaufmann sah allerdings keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht seitens der Waldeigentümer. Die damalige Reichsbahn hatte den Weg vor Jahrzehnten selbst angelegt und bis zu dem Unglück habe es dort keine Probleme gegeben. Daher sei mit dem Unglück nicht zu rechnen gewesen, hieß es.

„Wir haben das von der Bahn geforderte Geld auch gar nicht“, sagte der Genossenschaftsvorsitzende Michael Landsmann der Deutschen Presse-Agentur. „Dann müssten wir Insolvenz beantragen.“ Deswegen sind die Ostthüringer Waldbesitzer fest entschlossen, sich weiter gegen die Forderungen der Bahn zu wehren, sollte sie gegen das Geraer Urteil Rechtsmittel einlegen. Dann würde der Fall beim Oberlandesgericht in Jena landen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: