Georgensgmünd:Verteidigerin nach Ortstermin: Kein Blaulicht sichtbar

Georgensgmünd (dpa) - Nach Angaben der Verteidigerin des sogenannten Reichsbürgers aus Georgensgmünd war das Blaulicht im Haus des Angeklagten bei dem tödlichen Polizeieinsatz nicht zu sehen. Das sagte Anwältin Susanne Koller am Mittwoch nach einem Ortstermin des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Haus des 50-Jährigen in Georgensgmünd. Die Kammer hatte den Termin extra in die frühen Morgenstunden gelegt, um eine vergleichbare Lichtsituation wie bei dem Einsatz vor knapp einem Jahr zu haben, bei dem ein Polizist getötet wurde. Bei dem Ortstermin wurde der damalige Einsatz teilweise nachgestellt - so stand ein Einsatzwagen mit Blaulicht vor dem Haus, Beamte gingen hinein und kurz wurde das Martinshorn eingeschaltet.

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Georgensgmünd (dpa) - Nach Angaben der Verteidigerin des sogenannten Reichsbürgers aus Georgensgmünd war das Blaulicht im Haus des Angeklagten bei dem tödlichen Polizeieinsatz nicht zu sehen. Das sagte Anwältin Susanne Koller am Mittwoch nach einem Ortstermin des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Haus des 50-Jährigen in Georgensgmünd. Die Kammer hatte den Termin extra in die frühen Morgenstunden gelegt, um eine vergleichbare Lichtsituation wie bei dem Einsatz vor knapp einem Jahr zu haben, bei dem ein Polizist getötet wurde. Bei dem Ortstermin wurde der damalige Einsatz teilweise nachgestellt - so stand ein Einsatzwagen mit Blaulicht vor dem Haus, Beamte gingen hinein und kurz wurde das Martinshorn eingeschaltet.

Im Treppenhaus und direkt vor der Wohnungstür des 50-Jährigen habe sie sechs Lichtquellen gezählt, sagte Koller - vorwiegend durch die Lampen an den Waffen der Einsatzkräfte. „Sie nehmen das Blaulicht nicht mehr wahr“, sagte Koller. Ihrer Ansicht nach sei bei dem ganzen Lärm damals auch das Martinshorn nicht zu hören gewesen.

Bei dem Einsatz am 19. Oktober 2016 hatte der 50-Jährige laut Anklage auf SEK-Beamte geschossen. Ein Polizist wurde getötet, zwei weitere verletzt. Der 50-Jährige muss sich unter anderem wegen Mordes verantworten. Bei dem Einsatz sollten die Waffen des Mannes beschlagnahmt werden, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt. „Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen dem Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.

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