Frankfurt/Main (dpa) - Die Bundesregierung und ihre Behörden müssen eine Entscheidung treffen, ob der Waffenhersteller Heckler & Koch Teile seines Sturmgewehrs G36 nach Saudi-Arabien liefern darf. Dazu hat das Verwaltungsgericht Frankfurt den Bund verurteilt. Zweieinhalb Jahre nach dem Antrag auf Genehmigung habe das Rüstungsunternehmen einen Anspruch auf eine Entscheidung der Politik - ob positiv oder negativ. Den Antrag von Heckler & Koch, den Bund auch zur Genehmigung des Geschäfts zu verurteilen, wies die Kammer aber zurück.
Prozesse:G36-Komponenten für Saudi-Arabien: Gericht verpflichtet Bund
Frankfurt/Main (dpa) - Die Bundesregierung und ihre Behörden müssen eine Entscheidung treffen, ob der Waffenhersteller Heckler & Koch Teile seines Sturmgewehrs G36 nach Saudi-Arabien liefern darf. Dazu hat das Verwaltungsgericht Frankfurt den Bund verurteilt. Zweieinhalb Jahre nach dem Antrag auf Genehmigung habe das Rüstungsunternehmen einen Anspruch auf eine Entscheidung der Politik - ob positiv oder negativ. Den Antrag von Heckler & Koch, den Bund auch zur Genehmigung des Geschäfts zu verurteilen, wies die Kammer aber zurück.
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