Prozesse - Fulda:Mann vernachlässigt Tiere: Bewährungsstrafe

Fulda (dpa/lhe) - Nachdem er seine Haustiere massiv vernachlässigt hat, ist ein Mann zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Fulda sah bei seinem Urteilsspruch am Dienstag einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Der 64-Jährige aus Bad Orb im Main-Kinzig-Kreis hatte seinen Schäferhund und seine Schildkröte vor sich hinvegetieren lassen. Nun darf er nie wieder Tiere halten.

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Fulda (dpa/lhe) - Nachdem er seine Haustiere massiv vernachlässigt hat, ist ein Mann zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Fulda sah bei seinem Urteilsspruch am Dienstag einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Der 64-Jährige aus Bad Orb im Main-Kinzig-Kreis hatte seinen Schäferhund und seine Schildkröte vor sich hinvegetieren lassen. Nun darf er nie wieder Tiere halten.

Bürger hatten einen Tierschutzverein auf die Missstände aufmerksam gemacht. Eine Tierärztin des Veterinäramtes fand den Hund in erbärmlichem Zustand: vollkommen abgemagert, die Krallen standen wegen Überlänge seitlich ab. Im Zwinger lag angeschimmelter Kot. Die Schildkröte fand eine Tierschützerin erst, als sie mit einem Stock in dem versifften Aquarium herumrührte. Das undurchsichtige Wasser stank. Filter und Wasserheizung funktionierten seit Monaten nicht mehr, weil die Vermieterin den Strom abgestellt hatte. Trotz sofortiger Behandlung starb die Schildkröte.

Der Angeklagte war zuvor bereits vorbestraft. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Gelnhausen durfte er drei Jahre lang keine Hunde mehr halten. Doch kaum war die Zeit abgelaufen, schaffte er sich den Schäferhund und die Schildkröte an.

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