Freiburg im Breisgau:Pflegeeltern von Hussein K. im Freiburger Mordprozess

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Freiburg (dpa/lsw) - Im Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. vor dem Landgericht Freiburg werden die Pflegeeltern des Angeklagten als Zeugen gehört. Sie müssen an diesem Donnerstag vor der für den Prozess verantwortlichen Jugendkammer des Gerichts erscheinen und werden dort befragt, sagte ein Justizsprecher. Voraussichtlich am 10. Oktober sollen dann zwei Mitarbeiter des für Hussein K. zuständigen Jugendamtes sowie Bekannte des Angeklagten vernommen werden. Der Prozess, der Anfang September gestartet war, befinde sich damit im Zeitplan. Ein Urteil könnte demnach im Dezember fallen.

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Freiburg (dpa/lsw) - Im Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. vor dem Landgericht Freiburg werden die Pflegeeltern des Angeklagten als Zeugen gehört. Sie müssen an diesem Donnerstag vor der für den Prozess verantwortlichen Jugendkammer des Gerichts erscheinen und werden dort befragt, sagte ein Justizsprecher. Voraussichtlich am 10. Oktober sollen dann zwei Mitarbeiter des für Hussein K. zuständigen Jugendamtes sowie Bekannte des Angeklagten vernommen werden. Der Prozess, der Anfang September gestartet war, befinde sich damit im Zeitplan. Ein Urteil könnte demnach im Dezember fallen.

Dem Angeklagten wird Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im vergangenen Oktober eine 19 Jahre alte Studentin überfallen, gewürgt, vergewaltigt und in den Fluss Dreisam gelegt zu haben. Dort ertrank sie. Der Fall löste bundesweite Debatten über die deutsche Flüchtlingspolitik und ein mögliches Versagen der Behörden aus.

Hussein K. war im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen und hatte angegeben, 17 Jahre alt zu sein und aus Afghanistan zu kommen. Als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling stand er in der Obhut des Jugendamtes und lebte in Freiburg bei einer Pflegefamilie. Das für ihn zuständige Jugendamt sowie die Pflegefamilie haben sich öffentlich bislang nicht geäußert. Nach Bekanntwerden des Falls war Kritik an ihnen laut geworden, im Raum steht der Vorwurf der mangelnden Aufsicht.

Hussein K. hatte zum Prozessauftakt zugegeben, bei der Altersangabe gelogen zu haben und in Wirklichkeit älter zu sein. Als vermeintlich minderjähriger Flüchtling hatte er sich Vorteile für sein Leben in Deutschland erhofft. Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Zwei Gutachten sollen dies im Laufe des Prozesses untermauern. Sie werden dem Plan zufolge im November erörtert. Davon ist laut Gericht abhängig, ob für Hussein K. Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt. Dies kann große Folgen für das Strafmaß haben, das ihn erwartet.

Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau 2013 war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Wenig später tauchte er unter und in Deutschland wieder auf. Von seiner kriminellen Vorgeschichte wussten die deutschen Behörden nichts, weil sie von Griechenland nicht informiert wurden. Zudem besteht laut der Freiburger Polizei der Verdacht, dass Hussein K. zuvor im Iran eine Zwölfjährige vergewaltigt hat.

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