Freiburg im Breisgau:Mord an Freiburger Studentin: Prozess beginnt

Freiburg (dpa/lsw) - Knapp elf Monate nach dem Sexualmord an einer Studentin in Freiburg beginnt vor dem dortigen Landgericht der Prozess gegen einen jungen Flüchtling. Hussein K. muss sich vom kommenden Dienstag (5. September/9.00 Uhr) an wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung verantworten. Für das Verfahren vor der Jugendkammer des Gerichts sind nach Angaben eines Sprechers 16 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte im Dezember fallen. Gehört werden sollen 45 Zeugen sowie zehn Sachverständige.

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Freiburg (dpa/lsw) - Knapp elf Monate nach dem Sexualmord an einer Studentin in Freiburg beginnt vor dem dortigen Landgericht der Prozess gegen einen jungen Flüchtling. Hussein K. muss sich vom kommenden Dienstag (5. September/9.00 Uhr) an wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung verantworten. Für das Verfahren vor der Jugendkammer des Gerichts sind nach Angaben eines Sprechers 16 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte im Dezember fallen. Gehört werden sollen 45 Zeugen sowie zehn Sachverständige.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, die 19-Jährige im Oktober vergangenen Jahres nachts angegriffen, gewürgt und vergewaltigt zu haben. Anschließend habe er sie bewusstlos ins Wasser des Flusses Dreisam gelegt, wo sie ertrank. Seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Eigenen Angaben zufolge war er zur Tatzeit erst 17. Altersgutachten kamen hingegen zu dem Ergebnis, dass er damals mindestens 22 Jahre alt war. Die Frage, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt, muss nun das Gericht klären.

Hussein K. war nach Erkenntnissen deutscher Behörden im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen und stammt eigenen Angaben zufolge aus Afghanistan. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau 2013 war er in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber gegen Auflagen entlassen worden. Kurze Zeit später tauchte er unter und kam als Flüchtling nach Deutschland. Seine kriminelle Vorgeschichte war den deutschen Behörden nicht bekannt: Griechenland hatte ihn international nicht zur Fahndung ausgeschrieben.

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