Frankfurt am Main:Wettbüro auf ehemaliger Rennbahn muss geräumt werden

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach dem langwierigen Rechtsstreit um das ehemalige Rennbahngelände in Frankfurt muss nun eine der letzten Räumlichkeiten an die Stadt zurückgegeben werden. Der Mietvertrag für die als Wettbüro genutzten Flächen sei von der Stadt zum Ende 2015 wirksam gekündigt worden, bekräftigte das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss, der noch nicht rechtskräftig ist. Zuvor hatten die Betreiber des Wettbüros auf die Räumungsklage mit einer Widerklage reagiert. Sie forderten Schadenersatz wegen unberechtigter Vertragsaufkündigung und der Einstellung des Galopprennbetriebes. Der Deutsche Fußballbund (DFB) will auf dem Grundstück eine Fußballakademie bauen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach dem langwierigen Rechtsstreit um das ehemalige Rennbahngelände in Frankfurt muss nun eine der letzten Räumlichkeiten an die Stadt zurückgegeben werden. Der Mietvertrag für die als Wettbüro genutzten Flächen sei von der Stadt zum Ende 2015 wirksam gekündigt worden, bekräftigte das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss, der noch nicht rechtskräftig ist. Zuvor hatten die Betreiber des Wettbüros auf die Räumungsklage mit einer Widerklage reagiert. Sie forderten Schadenersatz wegen unberechtigter Vertragsaufkündigung und der Einstellung des Galopprennbetriebes. Der Deutsche Fußballbund (DFB) will auf dem Grundstück eine Fußballakademie bauen.

Es ist einer der letzten Rechtsstreits um das ehemalige Rennbahngelände in Frankfurt-Niederrad. Die Stadt hatte die Rennbahn 2010 an eine Betreibergesellschaft vermietet, die einen Vertrag mit dem Frankfurter Rennklub schloss. Dieser kämpfte vor Gericht durch alle Instanzen für den Erhalt der Rennbahn und gegen die Räumungsklage der Stadt. Nach der juristischen Niederlage kam es im vergangenen Jahr zur Zwangsräumung, in diesem Jahr wurde die Tribüne der Rennbahn abgerissen. Das letzte Pferderennen fand bereits 2015 statt.

Die beklagten Betreiber des Wettbüros waren im Dezember 2017 am Landgericht gescheitert und anschließend vor dem OLG in Berufung gegangen. Gegen den Beschluss des OLG vom 8. August können die Wettbürobetreiber noch in Revision vor den Bundesgerichtshof gehen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: