Frankfurt am Main:Weitere juristische Niederlage für Frankfurter Rennklub

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - In seinem juristischen Kampf um den Erhalt der Frankfurter Galopprennbahn hat der Rennklub eine erneute Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) beschloss nun, dass der Erbbauvertrag der Stadt mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) nicht nichtig ist. Es liege keine rechtswidrige Beihilfe vor, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag über die Entscheidung vom Vortag. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - In seinem juristischen Kampf um den Erhalt der Frankfurter Galopprennbahn hat der Rennklub eine erneute Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) beschloss nun, dass der Erbbauvertrag der Stadt mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) nicht nichtig ist. Es liege keine rechtswidrige Beihilfe vor, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag über die Entscheidung vom Vortag. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts.

Der Rennklub hatte in seiner Klage argumentiert, dass der vereinbarte Erbbauzins weit unter dem Marktwert des Geländes liege. Der DFB will auf dem Gelände der Rennbahn im Stadtteil Niederrad eine Akademie errichten. Das OLG hatte im vergangenen Jahr bereits den Einspruch des Rennklubs gegen die Räumungsklage der Stadt abgewiesen. Gegen diese Entscheidung legte der Klub Revision beim Bundesgerichtshof ein.

In dem Beschluss vom Donnerstag entschied das OLG, dass die europäischen Beihilfevorschriften in diesem Fall nicht zutreffen. Sie sollten Benachteiligungen im Wettbewerb verhindern. Der Rennklub und der DFB seien jedoch keine Wettbewerber in diesem Sinne, da der Klub das Grundstück nicht ebenfalls zur Förderung des Fußballsports verwenden wolle. Das eigene Interesse an der Nutzung des Rennbahngeländes reiche für ein Wettbewerbsverhältnis nicht aus.

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