Prozesse - Frankfurt am Main:Verwarnung und Arbeitsauflagen für ICE-Blockierer

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Knapp zwei Jahre nach der spektakulären Blockade eines ICE-Triebwagens im Frankfurter Hauptbahnhof sind zwei 21 und 22 Jahre alte Umwelt-Aktivisten vom Amtsgericht Frankfurt am Freitag verwarnt worden. Die Jugendrichterin verhängte darüber hinaus jeweils 40 gemeinnützige Arbeitsstunden, die die Angeklagten binnen zwei Monate ableisten müssen.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Knapp zwei Jahre nach der spektakulären Blockade eines ICE-Triebwagens im Frankfurter Hauptbahnhof sind zwei 21 und 22 Jahre alte Umwelt-Aktivisten vom Amtsgericht Frankfurt am Freitag verwarnt worden. Die Jugendrichterin verhängte darüber hinaus jeweils 40 gemeinnützige Arbeitsstunden, die die Angeklagten binnen zwei Monate ableisten müssen.

Die Angeklagten hatten sich am 28. November 2015 von einer Brücke unter dem Bahnhofsdach auf den zur Abfahrt bereitstehenden ICE Richtung Paris abgeseilt und damit für erhebliche Verzögerungen im Zugverkehr gesorgt. In dem Zug befand sich auch Umweltministerin Barbara Hendricks, die auf dem Weg zum UN-Klimagipfel in Paris war. Dabei schwebten die Angeklagten nur wenige Meter an der eingeschalteten Oberleitung vorbei.

Trotz dieses Umstands gingen Staatsanwaltschaft und Gericht nicht mehr vom Anklagevorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aus, sondern vom Tatbestand der Nötigung. Es stehe nicht mit der erforderlichen Sicherheit fest, dass die Leitung tatsächlich durch einen Stromüberschlag hätte reißen können, hieß es zur Begründung. Die Verteidiger hatten Freispruch für ihre Mandanten gefordert. Bereits in der vergangenen Woche war eine dritte Angeklagte freigesprochen worden. Sie hatte die Kletterer allerdings nur vom Boden aus "psychisch unterstützt".

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